Hallo zusammen,
wir haben für Debitoren, die regelmäßig zu spät zahlen, in den Debitorenstammdaten Mahnzinsen und Verzugspauschale hinterlegt.
Im konkreten Fall hat der Debitor die Rechnung mittlerweile bezahlt, die Zinsen und die Pauschale allerdings "übersehen". Diese möchten wir jetzt anmahnen.
Wenn ich jetzt im Mahnwesen eine Mahnung über die Einzelauswahl erstelle, wird für diesen Debitor keine Mahnung erstellt.
Ich vermute, irgendwo haben wir ein Häkchen vergessen. Hat jemand einen Tipp für mich?
Freundliche Grüße
Dominik Marquardt
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Herr Marquardt,
das Mahnwesen unterstützt das Mahnen von Rechnungen. Befinden sich auf dem OPOS-Konto neben den Mahnzinsen und der Verzugspauschale keine weiteren Offenen Posten, bekommen Mahnzinsen und Verzugspauschale automatisch eine Sperre. Dadurch wird die Position im Mahnwesen nicht vorschlagen. Die Sperre können Sie aufheben, indem Sie im OPOS-Konto über die Tastenkombination Strg+o die Postensperre aufheben und den Sachverhalt bei Mahnzins auf "keine Angabe" ändern.
Mit freundlichen Grüßen
DATEV eG
Martina Harwarth
Service Rechnungswesen (FIBU)
Hallo Frau Harwarth,
vielen Dank für Ihre Rückmeldung! Wenn ich wie beschrieben vorgehe, kann ich diese Posten im Mahnlauf berücksichtigen. Ob wir dann für die Mahnung auf Mahnzinsen und Verzugspauschale erneut eine Verzugspauschale erheben (dürfen), muss ich intern klären.
Freundliche Grüße
Dominik Marquardt