Guten Tag,
ist es möglich eine "übernommene Mahnstufe" zurück zu setzen? (Rewe V6.12)
Danke und schöne Grüße
K. Scherraus
Hallo Frau Scherraus,
eine bereits übernommen Mahnstufe können Sie nur dann ändern, wenn Sie einen Mahnvorschlag für die nächste Mahnstufe erstellen (bei 3. Mahnung mit ausgemahnten).
Weitere Informationen erhalten Sie im Dokument 9218715 - Mahnungen bereichsweise ändern .
Mit freundlichen Grüßen
Katharina Schönweiß
Service Rechnungswesen (FIBU)
DATEV eG
Vielen Dank Frau Schönweiß und Frohe Ostern! 🙂
Gerne :-).
Seitens der DATEV wünschen wir Ihnen auch ein schönes Osterfest!
Mit freundlichen Grüßen
Katharina Schönweiß
Service Rechnungswesen (FIBU)
DATEV eG