Hallo,
bis zum letzten Mahnlauf war es so, dass nach dem Drucken der Mahnungen automatisch gefragt wurde, ob die Mahnstufe übernommen werden soll. Da war meine Welt in Ordnung.
Beim heutigen Mahnlauf wurde ich nicht mehr gefragt, weder beim tatsächlichen Papierdruck, pdf-Druck oder Weitergabe Word.
Am 15.12. haben wir auf 6.05 erneuert, falls es von Belang sein könnte.
Frohe Grüße
Christoph Braun
In der 6.1D (Jahreswechsel-Version) kommt die Nachfrage noch, da habe ich es gerade probiert.
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Hallo,
aktuell sind uns zu Ihrem Sachverhalt keine weiteren Anfragen bekannt.
Prüfen Sie in der Auswertung Mahnungen Ihren eingestellten Umfang.
Damit die Abfrage kommt, ist die Ausgabe mit dem Umfang Bearbeitbar durchzuführen.
Ist dort Mahnstufe übernommen eingestellt, kommt die Abfrage nicht.
Bekommen Sie die Abfrage trotzdem nicht, melden Sie sich bitte zur Analyse im Programmservice Rechnungswesen.
Mit freundlichen Grüßen
Angelika Roßmeisl
Service Rechnungswesen (FIBU)
DATEV eG
Hallo Frau Roßmeisl,
habe Ursache meine ich gefunden. Am Wochenende wurde die neue Version eingespielt und auch schon eine Jahresübernahme auf 2018 durchgeführt.
Hatte den Mahnlauf aber noch im Jahr 2017 begonnen und von dort auch ausgedruckt. Wenn ich den Ausdruck in 2018 mache, dann kommt die Frage, ob die Mahnstufe übernommen werden soll.
Warum gibt es denn in 2017 dann keinen Hinweis, dass die Mahnstufe aufgrund der erfolgten Jahresübernahme nicht übernommen werden kann. Beim Zahlungsverkehr gibt es einen Hinweis.
Viele Grüße
C.Braun
Hallo Herr Braun,
eine Prüfung, ob ein höheres Wirtschaftsjahr existiert, erfolgt beim Erstellen der Mahnungen im Vorjahr. Gibt es bereits ein Folgejahr, wird ein entsprechender Hinweis ausgegeben.
Wurden bereits Mahnungen erstellt und Sie führen die Jahresübernahme durch, werden diese Mahnungen mit in das Folgejahr übernommen.
Die Mahnstufe kann nur aus dem höchsten Wirtschaftsjahr übergeben werden.
Mit freundlichen Grüßen
Angelika Roßmeisl
Service Rechnungswesen (FIBU)
DATEV eG