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Mahlgut 13B ja oder nein

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letzte Antwort am 24.10.2022 08:03:35 von renek
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Moonshine
Fachmann
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Hey Leute,

 

ich habe ein Problem und zwar bei einem Mandanten wird eine Rechnung, wo Mahlgut gekauft wurde, mit 13b ausgewiesen.

Ich habe dazu folgendes gefunden: https://datenbank.nwb.de/Dokument/406591/

Nur verstehe ich die Tabelle nicht, heißt das jetzt, dass die Rechnung fehlerhaft ist oder korrekt ausgestellt wurde.

Wie ist eure Meinung dazu?

Danke im Voraus.

 

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renek
Meister
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Wenn das Mahlgut wie beschrieben aus Abfällen oder Schnitzel/Bruch von Kunststoffen stammt, dann ist es kein 13b Fall - so die Tabelle.

 

Die Rechnung würde ich so erst einmal bemängeln. Parallel kann ja von der Zolltarifauskunft Gebrauch gemacht werden.

Moonshine
Fachmann
Offline Online
Nachricht 3 von 4
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Habe gesehen, dass der Artikel von 2011 ist und derzeit steht es in Anlage 3 von 13b drin. Das heißt, man kann es über 13b abrechnen.

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renek
Meister
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Wie gesagt: Wenn es sich um das in Anlage 3 beschriebene Mahlgut handelt. Es soll ja auch anderes geben.

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letzte Antwort am 24.10.2022 08:03:35 von renek
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