Hey Leute,
ich habe ein Problem und zwar bei einem Mandanten wird eine Rechnung, wo Mahlgut gekauft wurde, mit 13b ausgewiesen.
Ich habe dazu folgendes gefunden: https://datenbank.nwb.de/Dokument/406591/
Nur verstehe ich die Tabelle nicht, heißt das jetzt, dass die Rechnung fehlerhaft ist oder korrekt ausgestellt wurde.
Wie ist eure Meinung dazu?
Danke im Voraus.
Wenn das Mahlgut wie beschrieben aus Abfällen oder Schnitzel/Bruch von Kunststoffen stammt, dann ist es kein 13b Fall - so die Tabelle.
Die Rechnung würde ich so erst einmal bemängeln. Parallel kann ja von der Zolltarifauskunft Gebrauch gemacht werden.
Habe gesehen, dass der Artikel von 2011 ist und derzeit steht es in Anlage 3 von 13b drin. Das heißt, man kann es über 13b abrechnen.
Wie gesagt: Wenn es sich um das in Anlage 3 beschriebene Mahlgut handelt. Es soll ja auch anderes geben.