Hallo Datev,
können Sie mal Ihre EÜR-Schnittstellenpläne überprüfen? Sie scheinen hinsichtlich der 2015 neu eingeführten MOSS-USt-Konten nicht konsistent zu sein:
Die MOSS-USt-Verbindlichkeit soll – vermutlich korrekterweise – wie deutsche USt behandelt werden, also in Zeile 16 der EÜR (Vereinnahmte Umsatzsteuer sowie Umsatzsteuer auf unentgeltliche Wertabgaben) landen.
Das Konto für die MOSS-Zahlungen taucht dagegen bei den USt-Konten gar nicht auf; dafür werden beide Konten noch einmal bei „Auffangposten für Betriebseinnahmen“ (SKR 03) bzw. „Ausgaben für eigenes Personal“ (SKR 04) mit aufgeführt.
Danke im voraus für Ihre Klarstellung und freundliche Grüße
Christian Kunz
Hallo Herr Kunz,
vielen Dank für Ihren Hinweis auf den Fehler in den Checklisten der Schnittstellenfunktionspläne. Die Anpassung der Dokumente 1080795 und 1080796 wurde bereits veranlasst so dass in wenigen Tagen die korrekte Fassung zur Verfügung steht. Im Rahmen der Programmverbindung werden die Konten 1729 bzw. 3799 korrekt unter der Position "Übrige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben" in die Anlage EÜR übergeben.
Mit freundlichem Gruß
Bernhard Frauenknecht
Produktmanagement und Service
Betriebliches Rechnungswesen
DATEV eG