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Lohnsteuer / UStVA als wiederkehrende Ausgaben

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letzte Antwort am 28.02.2019 09:28:05 von bergerflorian
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michael_spo
Beginner
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Hallo Community,

vor Jahren habe ich mir mal hergeleitet, warum die UStVA (Nov/Dez) als wiederkehrende Ausgabe i. S. des § 11 Abs. 2 S. 2 EStG einzustufen ist und warum das für die Lohnsteuerzahlung Dezember nicht mehr gilt. Leider finde ich hierzu mein Arbeitspapier nicht mehr.

Die UStVA bekomme ich einfach nachvollzogen (gibt es ja genug Literatur und Rechtsprechung zu). Warum die Lohnsteuer nicht unter die wiederkehrenden Ausgaben fällt, bekomme ich leider aktuell nicht mehr zusammen. Kann mir diesbezüglich jemand helfen?

Danke und viele Grüße

Michael

kusachse
Beginner
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Hallo Michael,

wieso sollte das nicht für die LST auch gelten? Vielleicht hilft die bei Haufe gefundene Verwaltungsanweisung LfSt Bayern, 10.3.2017, S 2226.2.1 - 5/11 St 32 unter Punkt 7. weiter.

VG Kay-Uwe Sachse

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bodensee
Allwissender
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Die Frage ist wann ist die Lohnsteuer fällig ? Innerhalb des 10 Tages Zeitraumes ?

Und auf welchen Tag fällt der 10.1. ( Samstag/(sonntag) und wie wird die Lohnsteuer bezahlt Übeweisung oder Lastschrift.

So die Variante der 10 fällt auf einen Werktag und FA hat Lastschrift gehört die Lohnsteuer ebenso wie die Umsatzsteuer zu den wiederkehrenden Ausgaben.  Nur wenn sich die Fälligkeit verschiebt wegen Sonn und Feiertagsregelung dann fällt bei Lastschriftzahlen die 10 Tages Regelung weg, mangels Fälligkeit. Bei Selbstzahlern lässt sich das retten indem sie vor dem 10. des Folgejahres die Steuer bezahlt haben, wurde zumindest für die Umsatzsteuer durch FG entschieden, ist glaube ich noch vor dem BFH anhängig.

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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ingereimer
Einsteiger
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Ich bin der Ansicht, dass die Lohnsteuer unter § 11 EStG fällt, wenn es Monats- oder Quartalszahler sind.

Nur bei den Jahreszahlern sehe ich die Schwierigkeit, dass die Anforderung regelmäßig wiederkehrend = 2x im Jahr nicht erfüllt ist.

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guenther
Fachmann
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bergerflorian
Aufsteiger
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Ich bin der Ansicht, dass die Lohnsteuer unter § 11 EStG fällt, wenn es Monats- oder Quartalszahler sind.

Nur bei den Jahreszahlern sehe ich die Schwierigkeit, dass die Anforderung regelmäßig wiederkehrend = 2x im Jahr nicht erfüllt ist.

Gibt es für diese Ansicht eine wie auch immer geartete Rechtsgrundlage?

Denn mein Wissenstand, den ich ad hoc aber auch nicht belegen kann, ist folgender:

Regelmäßig, wenn periodisch (auch jährlich) wiederkehrend. Zahlungsabstände größer als ein Jahr sind nicht mehr regelmäßig in diesem Sinne.

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letzte Antwort am 28.02.2019 09:28:05 von bergerflorian
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