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Leistungsdatum bei Splittbuchung

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letzte Antwort am 13.11.2019 08:02:57 von sagenhaft
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kob2
Einsteiger
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Wenn ich im Januar ein Leistungsdatum bei einer Aufteilungsbuchung nutzen will, kommt der Hinweis: "Das eingegebene Leistungsdatum liegt vor dem Wirtschaftsjahresbeginn. Erfassen Sie die Buchung in der Leistungsperiode."

Kann es sein, dass die Funktion nicht jahresübergreifend geht?

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ramm
Einsteiger
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M. E. müssen Sie diese Buchung im alten Wirtschaftsjahr machen. Wenn Sie dort bei Datum z.b. 10.01. eingeben und Leistungsdatum ein Datum aus 2017, dann funktioniert das. Es wird dann mit Rechnungsdatum 2018 auf der OPOS z. B. ausgewiesen.

sagenhaft
Beginner
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So....wollen wir mal dafür sorgen, dass dieses Thema nicht wieder in Vergessenheit gerät....

Ich halte es weiterhin für sehr sinvoll, dass man innerhalb der Aufteilung unterschiedliche Leistungsdaten eingeben kann. Alles andere ist Augenwischerei.....

Allerding habe ich nun wieder eine Meldung erhalten seitens DATEV, dass dies auch für das Jahr 2019 nicht vorgesehen ist als Änderung, da man sich nun lieber dem Thema E-Commerce verschreiben möchte...manche Entscheidungen lösen nur ein gewolltes Kopfschütteln aus!!!

sagenhaft
Beginner
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Nachricht 34 von 44
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Weiterhin lassen wir das Thema nicht unter den Tisch fallen. Leider wird die DATEV als Genossenschaft keineswegs allen Mitgliedern gerecht...das ist auch nicht gefordert....aber man verschreibt sich verbissen dem Thema e-Commerce und anderen Dingen....

Das Leistungsdatum in der Aufteilung bei jeder Buchung eingeben zu können ist einfach wichtig und richtig....

0815
Fachmann
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Nachricht 35 von 44
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Auch von meiner Seite:

Liebe Datev, bitte beseitigen Sie den Programmfehler, dass in einer Aufteilungsbuchung keine unterschiedlichen Leistungsdaten erfasst werden können. Vielen Dank

Andreas_Jahn
Einsteiger
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Ich kann mich dem nur anschließen.

Es ist für mich unverständlich warum so etwas nicht realisiert wird.

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Gelöschter Nutzer
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Und wenn man schon dabei ist, dann möchte ich, dass man optional die Vorsteuer im nachfolgenden Jahr in einen optionalen Monat einsteuern kann. Das Finanzamt erklärt ein doch für bekloppt, wenn ich ständig Korrekturmeldung verschicke.

Viele Mandanten kümmern sich einen Dreck um die periodengerechte Zuordnung und legen die Belege in der Bank bei, so daß ich ständig korrigierte USt-VA versenden müsste. Das kann doch nicht im Sinne des Erfinders sein. Zumal bei einem Bilanzierer die Vorsteuer nicht zwingend periodengerecht gebucht werden muss, da dies zum Nachteil des Mandanten ist und die VSt. keine Betriebsausgabe ist.

Gruß A. Martens

PS: Mensch, DATEV macht uns doch nicht immer das Leben so schwer und laßt doch dem Anwender die Entscheidung!

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wielgoß
Experte
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Hallo Herr Martens,

eine abweichende Zuordnung der Vorsteuerperiode ist durch nachträgliches Überschreiben des Belegdatums möglich. Einzelheiten hierzu finden Sie im Ratgeber Leistungsdatum in der Programmhilfe ("Posteingangsfall").

Viele Grüße

Christian Wielgoß

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Gelöschter Nutzer
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Hallo Hr. Wielgoß,

verstehe ich nicht.

Ich kann auch den zitierten Text nicht finden.

Können Sie vielleicht etwas konkreter werden.

Vielen Dank im Voraus.

Gruß A. Martens

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wielgoß
Experte
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Nachricht 40 von 44
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Hallo Herr Martens,

http://www.datev.de/go/ratgeber-leistungsdatum

auf Folie 36. Mögliche Buchung zum Jahreswechsel:

Eingangsrechnung vom 10. Januar 2019 für Lieferung im Dezember 2018. Die Rechnung liegt allerdings erst bei der Buchführung Februar 2019 vor, die Vorsteuer soll zur Vermeidung einer berichtigten Voranmeldung Januar 2019 erst im Februar 2019 berücksichtigt werden.

1. Buchung der Eingangsrechnung im Dezember-2018-Stapel:

(Fiktives) Rechnungseingangsdatum = Belegdatum: 10.02.2019

Leistungsdatum: 31.12.2018

Nach Übernahme der Buchung wird die Vorsteuer der Periode Februar 2019 zugeordnet.

2. Ursprüngliche Buchung ändern:

Änderung des Rechnungsdatums auf 10.01.2019 -> Die Periodenzuordnung Februar 2019 bliebt trotz des Rechnungsdatums im Januar 2019 erhalten.

Alternativ: Erfassen Sie die Rechnung in einem Buchungsstapel für Februar 2019 (-> Periodenzuordnung der Vorsteuer im Februar 2019, automatisches Verschieben der Buchung nach 2018).

Viele Grüße

Christian Wielgoß

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Gelöschter Nutzer
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Nachricht 41 von 44
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Danke für die Info. Hat super geklappt. Herz

Was irgendwie nicht so richtig funktionierte, war die Einbuchung in die lfd. Bf.  2019 und die Verschiebung in den Abschlussvorlauf 2018. Aber das ist mir jetzt egal.

Habe ich halt in 2018 gebucht.

Nochmals vielen Dank und ein schönes Wochenende.

Gruß A. Martens

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sagenhaft
Beginner
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Nachricht 42 von 44
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Weiterhin offen und nicht beantwortet.....aber vermutlich können jetzt alle das Thema E-Commerce hoch und runter beten.!!!

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m_reinhardt
Beginner
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Nachricht 43 von 44
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Würde das Thema auch gerne behandelt wissen. Der Wunsch, unterschiedliche Leistungsdaten bei Aufteilungsbuchungen erfassen zu können, ist für uns von sehr großer Bedeutung.

Dieses Thema ist nun mittlerweile fast 4 Jahre alt! Ist irgendwann mit einer Umsetzung zu rechnen?

sagenhaft
Beginner
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Nachricht 44 von 44
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Hallo Herr Reinhardt,

ich kann Ihnen hier bestätigen, dass meine letzte erhaltene Information seitens DATEV besagt, dass die Umsetzung weder für 2020 noch für 2021 vorgesehen ist. Daraus kann und sollte man seine eigene Schlüsse ziehen....ich habe mit einer lieben Dame der DATEV lange gesprochen und ihr alle Aussagen im Voraus prophezeit...und da ist die Vorgehensweise mittlerweile berechenbar geworden. Traurig....aber wahr....

Da lobe ich mir noch die alte DATEV, die noch alle Anwender gehört haben....heute wird nur noch an etwas gearbeitet, wenn man damit eine breite Menge befriedigen kann.

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letzte Antwort am 13.11.2019 08:02:57 von sagenhaft
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