Hallo zusammen,
unser Mandant hat relativ kurzfristig ein abweichendes Wirtschaftsjahr beantragt. Wirtschaftsjahreswechsel ist nunmehr am 31.03.2023.
In der Fibu 03/2023 gab es Rechnungen aus 04/2023 mit Leistungsdatum 03/2023. Diese habe ich entsprechend verbucht. Somit wurde im Hintergrund durch DATEV der Stapel 04/2023 für die Vorsteuer in Folgeperiode abziehbar schon angelegt. Dadurch, dass der Stapel 04/2023 bereits vorhanden ist, kann ich das WJ nicht mehr zum 31.03.2023 enden lassen.
Ich habe jetzt erstmal die Generalumkehrbuchungen der Rechnungen mit Vorsteuerabzug in 04/2023 vorgenommen. Die Vorgehensweise hilft natürlich nicht, weil jetzt zwei Stapel 04/2023 vorliegen und nicht erkannt wird, dass der eine Stapel den anderen komplett storniert.
Mir fällt bisher nur ein das WJ 2023 zu löschen und neu aufzusetzen.
Ich freu mich über Ideen zur Problemlösung.
Beste Grüße
Hallo @diam ,
das Ende des Wirtschaftsjahres kann nur geändert werden, wenn keine Buchungen darüber hinaus vorhanden sind. Es ist richtig, das Wirtschaftsjahr 2023 muss neu aufgesetzt werden. Bevor Sie das Wirtschaftsjahr löschen, können Sie die Buchungsstapel exportieren. Nachdem Sie das Wirtschaftsjahr neu angelegt haben, setzen Sie in den Stammdaten das Wirtschaftsjahresende auf den 31.3.. Im Anschluss importieren Sie die Buchungsstapel bis März 2023. Der Auflösungsstapel erscheint bei der Jahresübernahme in das Wirtschaftsjahr Jahr ab 1.4.2023 in der richtigen Buchungsperiode 04/2023.
Beachten Sie bitte unbedingt die Hinweise zum Vorgehen beim Bestandsaufbau in Wirtschaftsjahresende ändern - Höchstes Wirtschaftsjahr mit festgeschriebenen Buchungen .
Viele Grüße
Martina Harwarth | Service Rechnungswesen (FIBU) | DATEV eG