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Landwirtschaftliche Buchführung

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letzte Antwort am 26.04.2022 10:21:41 von Gestalter__
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Moonshine
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Hey Leute,

ich habe schon seit einem Jahr einen Fall hier liegen, der mir graue Haare bereitet.

Vorab ich habe noch nie eine Landwirtschaft gebucht, aber bin jetzt eigtl soweit fein mit der Buchführung.

Problem: Wir haben im Kalenderjahr gebucht, das heißt vom 01.01. - 31.12.20XX obwohl das Wirtschaftsjahr wie bekannt vom 01.07. -30.06.20XX geht.

Abschluss erfolgt über EÜR.

Was muss ich tun, damit die Werte in der Einkommensteuer stimmen?

Ich hätte jetzt einfach die Werte von den jeweiligen Jahren genommen und dann wie bei einem Gewerbebetreib den Abschluss gemacht.

Wie würdet Ihr es machen?

Bitte um Tipps und Ratschläge.

Ich danke euch sehr.

Gestalter__
Beginner
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Hallo,

 

bei Landwirten ist das reguläre Wirtschaftsjahr 01.07.-30.06. ( Forstwirte oder Grünlandbetriebe nochmal anders ).

Im EST Formular Anlage L werden beide Jahre eingetragen. Für die Veranlagung werden beiden Jahre pauschal halbiert. Bsp. 2019/2020 Gewinn 20.000 EUR und 2020/2021 Gewinn 30.000 EUR ergibt für das Veranlagungsjahr 2020 10.000+15.000 = 25.000 EUR Einkünfte aus Landwirtschaft. 

 

Achtung: Die Umsatzsteuer und Vorsteuer ist bei pauschalierenden Betrieben ( § 24 USTG ) Ertrag und Aufwand.

Moonshine
Erfahrener
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Nachricht 3 von 4
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Wie ermittle ich das denn wenn ich 2017/2018/2019 als ein Jahr gebucht habe.

Es ergibt Sinn, wenn ich 2017 50% berücksichtige, dann 50% von 2018 hinzurechne, dies nochmal halbiere. Ebenso für 2018 und 2019.

Problem ist nur, dass die EÜR dann zwar in der Theorie stimmt, aber die AVEÜR stimmt dann jedenfalls nicht.

Warum ist das überhaupt so kompliziert gemacht worden...?

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Gestalter__
Beginner
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Es wird einmal in der Anlage L eingetragen sowie das aktuelle Wirtschaftsjahr in der EÜR. Bsp. In der EST 2019 wird das Wirtschaftsjahr 2019/2020 in die Anlage EÜR eingetragen. Das bebuchte lange Wirtschaftsjahr muss getrennt werden.

 

Warum das so gesetzlich geregelt wird liegt an den Schwankungen der Jahresergebnisse der Landwirte die mit Sonne, Wind usw. Erträge erwirtschaften. Damit werden Gewinnschwankungen geglättet.

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letzte Antwort am 26.04.2022 10:21:41 von Gestalter__
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