Guten Tag,
wir haben 1.800,00 € als Zuschuss für die Ladestation für Elektrofahrzeuge erhalten.
Ist das eine Ausgabenminderung oder eine Einnahme?
Part GmbB. EüR.
Vielen Dank!
Ilka Fischer
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hat eigentlich nichts mit der Rechtsform zu tun. Ein Zuschuss ist eine Einnahme. Fraglich ist doch dann nur ob steuerpflichtig (EStG/KStG/GewStG) oder nicht. In meinen Augen aber schon.
[EDIT]
Es ist halt so, dass auf die Ladestation (Wallbox) die Abschreibung auf den vollen gezahlten Betrag läuft. Der Zuschuss aber in volle Höhe gezählt wird, wodurch es im Jahr der Zuschuss-Zahlung natürlich zu einer Umsatzerhöhung kommt.
Würde sich der Zuschuss auf die AHK auswirken, dann hätte man natürlich den Vorteil konstanter Aufwände. Insofern nachvollziehbar das man das gerne hätte. Aber leider ist es ja kein Wunschkonzert. 😉
Ah, Danke. Dann nehme ich alles zurück und verkriech mich wieder unter meinem Stein 😄
Nein, wirklich Danke.
Vielen Dank. Sie haben mir, einer Learning by Doing LexOffice Userin, sehr geholfen.