Hallo zusammen,
ich betreue einen Mandanten mit gemischten Einrichtungen nach PBV. Hierzu gibt es auch eine Kostenrechnung. Jede Kostenstelle entspricht bisher einer Einrichtung. Nun wollen wir wenn möglich in diese Kostenrechnung Unterkostenstellen einführen. Also z.B. die virtuellen Konten für die IK.
Ich hatte heute morgen eine Besprechung mit Leuten, die das mit SAP so machen. Die Unterkostenstellen sind als Unterpunkte auf der Hauptkostenstelle zu sehen. Der "Knoten" ist also die Summe der Unterkostenstellen.
Hat jemand eine Idee, wie man das mit DATEV-Kost hinbekommt? Oder muss ich ein Kost 2 einrichten, oder mit Kostenträgern arbeiten?
Bin dankbar für jeden Tipp.
Viele Dank im Voraus und viele Grüße
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Guten Abend Frau Winkler,
m.E. gibt es da den "Ansatz einer Lösung zu". Zumindest wurde das letztes Jahr im Rahmen der Einführung der
Pflegestärkungsgesetze kommuniziert.
Aber schön, dass diese Frage hier mal gestellt wird. Zumal hier fundiertes "Kostenrechnungs-know-how mitliest...
Nutzen Sie die Branchenlösungen (ich nehme es zumindest an)?
MfG
A. Hofmeister
Hallo Frau Winkler,
von der Einrichtung eines zweiten KOST-Systems (KOST2) würde ich abraten. Zwar können innerhalb eines FIBU-Bestandes bis zu 9 KOST-Systeme eingerichtet werden. Allerdings können diese KOST-Systeme in den Auswertungen nicht zusammengeführt werden. Sie hätten also immer einen BAB für KOST1 und einen für KOST2, eine Chefübersicht für KOST1 und eine für KOST2 etc.
Ich könnte mir aber vorstellen, dass sich Ihr Vorhaben mit Konsolidierungen umsetzen lässt. Werden die bisherigen Hauptkostenstellen (Einrichtungen) nicht mehr direkt bebucht, sondern nur noch die Unterkostenstellen, könnte man die Hauptkostenstellen als Konsolidierungselemente anlegen und die Unterkostenstellen diesen Konsolidierungselementen zuordnen. Wenn sowohl die Hauptkostenstellen (Einrichtungen) als auch die Unterkostenstellen (z. B. virtuelle Konten für die IK) bebucht werden, kann man auch hier Konsolidierungselemente bilden. In diesem Falle wären die Hauptkostenstellen zugleich Konsolidierungselemente.
Am besten lässt sich dies vielleicht an einem Beispiel verdeutlichen. Ich gehe in diesem Beispiel davon aus, dass auch die Hauptkostenstellen nach wie vor direkt bebucht werden sollen:
Einrichtung 1 = Hauptkostenstelle 100
Einrichtung 2 = Hauptkostenstelle 200
Einrichtung 3 = Hauptkostenstelle 300
Virtuelles Konto 1 der IK für Hauptkostenstelle 1 = Unterkostenstelle 101
Virtuelles Konto 2 der IK für Hauptkostenstelle 1 = Unterkostenstelle 102
Virtuelles Konto 3 der IK für Hauptkostenstelle 1 = Unterkostenstelle 103
Virtuelles Konto 1 der IK für Hauptkostenstelle 2 = Unterkostenstelle 201
Virtuelles Konto 2 der IK für Hauptkostenstelle 2 = Unterkostenstelle 202
Virtuelles Konto 3 der IK für Hauptkostenstelle 2 = Unterkostenstelle 203
Sie legen drei Konsolidierungselemente 100, 200 und 300 an (müssen aber nicht die gleichen Nummern wie die Hauptkostenstellen haben; sie könnten z. B. auch "A", "B" und "C" heißen). Diesen Konsolidierungselementen ordnen Sie dann die jeweiligen Haupt- und Unterkostenstellen zu (z. B. Konsolidierungselement "100" bzw. "A" enthält die Hauptkostenstelle 100 und die Unterkostenstellen 101, 102 und 103). Natürlich könnten Sie dem jeweiligen Konsolidierungselement auch nur die Unterkostenstellen zuordnen. Der "Knoten" wäre dann das Konsolidierungselement mit der Summe der Unterkostenstellen. Sie könnten dann einen konsolidierten BAB oder eine konsolidierte Chefübersicht für z. B. Konsolidierungselement "100" bzw. "A" ausgeben lassen, der/die alle Haupt- und Unterkostenstellen bzw. deren Werte enthält, die diesem Konsolidierungselement zugeordnet wurden. Haupt- und Unterkostenstellen könnten auch mehreren verschiedenen Konsolidierungsebenen zugeordnet werden (Mehrfachzuordnung).
Sollen die Haupt- und Unterkostenstellen in einer Buchung zusammen angesprochen werden, weil Sie z. B. jedes Unterkonto mit jeder Hauptkostenstelle kombiniert möchten, müssen Kostenstellen angelegt werden, die sowohl die Haupt- als auch die Unterkostenstelle beihalten. Sie bilden z. B. folgende Kostenstellen:
Kostenstelle 100101 = Einrichtung 1 und Unterkostenstelle 101
Kostenstelle 100102 = Einrichtung 1 und Unterkostenstelle 102
Kostenstelle 100103 = Einrichtung 1 und Unterkostenstelle 103
Kostenstelle 200201 = Einrichtung 2 und Unterkostenstelle 201
Kostenstelle 200202 = Einrichtung 2 und Unterkostenstelle 202
Kostenstelle 200203 = Einrichtung 1 und Unterkostenstelle 203
Ein Wert, der sowohl Einrichtung 1 als auch Unterkostenstelle 103 betrifft, würde dann also auf Kostenstelle 100103 gebucht werden. Sie könnten alle Haupt- und Unterkostenstellen beliebig miteinander kombinieren. Der Kreativität sind dabei (fast) keine Grenzen gesetzt. Auch in diesem Falle können Sie wieder Konsolidierungselemente bilden und darunter die gewünschten Kostenstellen(kombinationen) subsumieren.
Da ich nicht weiß, wie Ihre Kostenrechnung aufgebaut ist, habe ich die Beispiele so allgemein wie möglich gehalten. Ich hoffe, Sie jetzt nicht vollständig verwirrt, aber wenigstens einen Denkanstoß für Ihr weiteres Vorgehen geliefert zu haben.
Detaillierte Informationen zur Konsolidierung finden Sie auf der Informationsdatenbank im Dokument Konsolidierung in der Kostenrechnung - Kostenstellen/Kostenträger zu Konsolidierungselementen zusammenfassen (Dokumentennummer 1070864). Gerne können wir Ihr Anliegen auch telefonisch besprechen. Wir - mein Kolleginnen und Kollegen von der Kostenrechnung und ich - sind jeden Tag von 07:45 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Telefonnummer 0911 319-34720 für Sie erreichbar.
Mit freundlichem Gruß
DATEV eG
Heinz Bleyer
Produktmanagement und Service Kostenrechnung
Sehen Sie Frau Winkler, die Spezialisten lesen mit...
Danke, Herr Bleyer, für diese o.a. Aufführungen.
MfG
A. Hofmeister
Hallo Herr Bleyer,
auch von mir vielen Dank für die Erläuterungen.
Wenn das möglich ist fände ich EINE Kostenrechnung besser.
Aber sobald die Vorüberlegungen intern abgeschlossen sind, setzen wir uns mit der DATEV in Verbindung.
Auch Herrn Hofmeister vielen Dank fürs Mit-Überlegen!
Viele Grüße
V. Winkler
Hallo Herr Bleyer,
es gibt aber auch eine DATEV Kost Musterlösung NRW, die mit Kost 2 arbeitet!
Ich kann leider noch nicht abschätzen, welche Lösung weniger Buchungsaufwand und weniger Fehlerpotential hat. Haben Sie da evtl eine Art "Vergleich", also Vor-und Nachteile? Ich denke wir melden uns demnächst direkt per Telefon, Außendienst o.ä.
Viele Grüße
V. Winkler
Hallo Frau Winkler,
es gibt sowohl eine KOST-Musterlösung für ambulante Einrichtungen nach PBV als auch eine KOST-Musterlösung für gemischte Einrichtungen nach PBV, beide auf Basis des SKR 45. Wie auch alle anderen KOST-Musterlösungen können diese über Stammdaten | Kosten- und Leistungsrechnung | KOST-Systeme unter Zusatzfunktionen | Mustervorlage einspielen in einen bestehenden FIBU-Bestand übernommen werden. Es gibt aber m. W. keinen KOST-Musterfall mit zwei KOST-Systemen. Jeder KOST-Musterfall kann nur aus einem KOST-System bestehen, da es sich lediglich um eine KOST-Mustervorlage und nicht um eine FIBU-Mustervorlage handelt, die bis zu 9 KOST-Systeme beinhalten kann. Es gibt auch verschiedene FIBU-Mustervorlagen mit zwei KOST-Systemen. Diese finden Sie in den Bestandsdiensten Rechnungswesen unter Zusatzfunktionen | Musterbestand. Allerdings enthalten diese FIBU-Musterbestände kein KOST-System für die PBV. Zur KOST-Mustervorlage für soziale Einrichtungen nach PBV gibt es übrigens auch ein Dokument auf der Informations-Datenbank: KOST-Mustervorlagen für soziale Einrichtungen nach PBV (SKR45)
Den Vorteil eines KOST-Musterfalles für gemischte Einrichtungen nach PBV sehe ich darin, dass dieser alle Leistungsbereiche für gemischte Einrichtungen beinhaltet und der Aufbau der Zeilenstruktur bereits den Gegebenheiten einer gemischten Einrichtung nach PBV entspricht. Den Änderungsaufwand für die individuelle Anpassung der Zeilenstruktur würde ich deshalb als eher gering einstufen. Der Musterbestand enthält auch mehrere Umlagen, Kontenverteilungen, Konstante Werte sowie drei Chefübersichten. Diese sowie die ebenfalls schon vorhandenen Konsolidierungen müssen Sie in der Regel Ihren individuellen Erfordernissen anpassen. Da ich Ihren Bestand nicht kenne, kann ich leider nicht beurteilen, welcher Aufwand höher einzuschätzen ist: Ein neues KOST-System anzulegen und alle Stammdaten selbst einzurichten oder die Musterlösung einzuspielen und die bereits vorhandenen Stammdaten anzupassen.
Falls Sie bereits ein KOST-System haben, könnten Sie den KOST-Musterfall zunächst einmal als zweites KOST-System einspielen, um sich das Ganze mal anzusehen. Sie können den Musterfall hinerher ja wieder löschen. Ich denke aber am besten wäre es, wenn Sie sich bei uns oder bei unseren Außendienstkolleginnen und -kollegen melden.
Mit freundlichem Gruß
DATEV eG
Heinz Bleyer
Produktmanagement und Service Kostenrechnung
Aus gegebenem Anlass: gibt es zur Thematik der virtuellen Konten seitens DATEV noch neuere Infos?
Das Dokument Nr. 0444017, "
Chelliah M.A., Dipl.-Kfm. Tharmarajah / Jucks, Dipl.-Kfm. Reinhold
Aufsatz vom 04.01.2016
Virtuelle Konten in der Rechnungslegung von Altenhilfeeinrichtungen –
Auswirkungen der Vorgaben der APG DVO NRW und des GEPA NRW"
ist scheinbar ich nicht in der Online-Info-DB verfügbar.
Ist das evtl. schon Indiz dafür, dass sich seitens DATEV dazu nicht Neueres ergeben hat?
Oder ist das Thema seitens DATEV von geringer Relevanz?
Danke für Feedback!
Hallo Herr Hofmeister,
ich nehme an, es geht Ihnen ganz allgemein um virtuelle Konten bei der Rechnungslegung von Altenhilfeeinrichtungen und nicht speziell um die Kostenrechnung.
Da muss ich leider passen. Übrigens gibt es ein Dokument mit der Nummer 0444017 nicht auf der Informations-Datenbank - weder online noch offline. Wenn Sie mir aber die korrekte Nummer des Informationsdokumentes mitteilen, kann ich Ihre Anfrage vielleicht in die richtigen Kanäle leiten, so dass Sie von kompetenter Stelle Auskunft erhalten.
Mit freundlichem Gruß
DATEV eG
Heinz Bleyer
Produktmanagement und Service Kostenrechnung
Danke Herr Bleyer,
das Dokument heisst:
Dok.-Nr.: 0444017
Chelliah M.A., Dipl.-Kfm. Tharmarajah / Jucks, Dipl.-Kfm. Reinhold
Aufsatz vom 04.01.2016
Virtuelle Konten in der Rechnungslegung von
Altenhilfeeinrichtungen – Auswirkungen der Vorgaben
der APG DVO NRW und des GEPA NRW
Zu finden in der Info-DB....oder?
MfG
A. Hofmeister
Hallo Herr Hofmeister,
der von Ihnen erwähnte Artikel ist in Heft 8/2016 der Printausgabe "LEXinform aktuell" veröffentlicht worden. Es gibt ihn auch noch auf der LEXinform/Info-DB, ist aber nur als kostenpflichtiger Inhalt für Abonnenten von "LEXinform Steuern/Recht/Wirtschaft" einsehbar.
Seit 2016 haben sich gesetzliche Änderungen am Altenpflegegesetz NRW ergeben. Unter anderem werden nun Abschreibungen (und nicht nur Anschaffungskosten) von "förderfähigen" Wirtschaftsgütern in der Berechnung anerkannt. Die früher angebotene KOST-Musterlösung wird nicht mehr angeboten, da sie den aktuellen gesetzlichen Vorgaben nicht mehr entsprach. Falls Sie ihre Kostenrechnung bezüglich der neu geordneten Vorschriften gemäß APG DVO NRW einrichten oder anpassen möchten, unterstützen die Kolleginnen und Kollegen des Außendienstes gerne. Melden Sie sich einfach im Serviceteam der Kostenrechnung unter der Telefonnummer 0911 319-34720, per Servicekontakt online oder per E-Mail (kostenrechnung@service.datev.de). Wir vermitteln.
Mit freundlichem Gruß
DATEV eG
Heinz Bleyer
Produktmanagement und Service Kostenrechnung