Hallo,
hatte das Thema schon mal vor einigen Wochen, aber bin noch nicht schlauer, deswegen starte ich nochmal neu.
Wir haben einen Mandanten, dieser hat nur Unternehmen Online. Buchen tun wir. Jetzt möchte der Mandant Kostenrechnung.
Frage: Wir brauchen doch jetzt auch Kostenrechnung? Brauch der Mandant jetzt Kanzlei-Rechnungswesen? Wir sollen jetzt Stammdaten aus ReWe exportieren? Er soll dann importieren. Wie sollen wir, woraus, exportieren und wohin.
Wie ist jetzt die genause Vorgehensweise? Wer brauch was? Wie ist die Verfahrensweise?
Hallo janpe,
das Thema ist zu komplex, um es ausführlich zu beantworten. Eine einfache Kostenstellenrechnung, also nur die Verteilung von Kosten auf Kostenstellen, kann in Unternehmen Online -Bearbeitungsmodus Erweitert- erfolgen. Dazu werden in Unternehmen Online die Buchungsmaske um die entsprechenden Kostenstellenfelder erweitert. Der Mandant kann dann die Rechnungen explizit die Rechnungspositionen über Rechnungsaufteilung der einzelnen Kostenstellen zuweisen. Sie übernehmen dann die Buchungsvorschläge in die Buchhaltung von Kanzlei Rechnungswesen. Ein Standard BAB ist bereits von Hause aus dabei. Sollte es mehr sein, so benötigen Sie Kostenrechnung classic.
Die Stammdaten sind ein großes schwergewichtiges Manko und Desaster an der ganzen Ausbaustufe von Unternehmen Online. Die Kostenstellen können vom Mandanten nur Dezentral z.B. MS Excel etc. verwaltet und müssen von Ihnen aktiv in Kanzlei Rechnungswesen eingepflegt werden. Die Stammdatensatz Kostenstellen kann von Kanzlei Rechnungswesen als Excel File dem Mandanten zur Verfügung gestellt werden.
Für weitergehende Ausbaustufen der Kostenrechnung ist eine Prozessberatung zwischen Ihnen und Ihrem Mandanten ratsam. Dabei ist zu klären, inwieweit Sie extern die Dienstleistung (z.B: Kostenträgerrechnung) überhaupt erbringen können. Die Verteilung von Sekundärkosten ist mit Kostenrechnung classic teilweise recht gut möglich!
Ich hoffe meine Ausführung helfen Ihnen, auf ein gutes Gelingen.
Hallo,
grundsätzlich erstellt derjenige die Kostenrechnung, der auch die Buchhaltung erstellt. Wenn Sie buchen erfassen Sie beim Buchen die Kostenstellen, daraus können Auswertungen generiert und dem Mandanten zur Verfügung gestellt werden. Kostenrechnung ist ein Zusatzmodul bei DATEV und muss ggf. noch bestellt und installiert werden.
Ansonsten: haben Sie sich vorab schon mit der neuen Übersicht "Einstieg Kosten- und Leistungsrechnung" beschäftigt ? Das fängt dort schon mit Checklisten und Vorüberlegungen zur Arbeitsteilung an....
Mit freundlichen Grüßen
Marco Hüwe
Hallo jampe,
die Frage zur genauen Vorgehensweise ist nicht so einfach zu beantworten. Ich möchte aber ein paar Denkanstöße geben.
Wenn ich Sie richtig verstanden habe, werden Sie weiterhin für Ihren Mandanten buchen, der Mandant will aber selbst die Kostenrechnung machen. Dann benötigt Ihr Mandant auch ein Rechnungswesen-Programm, da die Kostenrechnung kein Stand-alone-Produkt, sondern Bestandteil von Rechnungswesen ist. Das kleinste und günstigste Rechnungswesen-Programm würde schon genügen. Dabei stellt sich natürlich die Frage, ob es dann noch sinnvoll ist, wenn Sie buchen, aber der Mandant die Kostenrechnung macht, da er dann ja ebenfalls Rechnungswesen hat.
Ob das Zusatzmodul DATEV Kostenrechnung classic benötigt wird, ist eine Frage des Anspruchs, den Sie und/oder Ihr Mandant an die Kostenrechnung stellen. Alle Rechnungswesen-Produkte verfügen über ein Basis-Kostenrechnungsmodul. Damit können allerdings nur Kostenstellen/-träger angelegt und ein Standard-Betriebsabrechnungsbogen auf Basis des DATEV-BWA-Schemas erzeugt werden (eine BWA pro Kostenstelle). Auch der Transfer des KOST-Systems von und zu Ihrem Mandanten ist möglich.
Hat Ihr Mandant höhere Ansprüche an die Kostenrechnung (individuelle Auswertungen wie zum Beispiel Chefübersichten, Kostennachweise, Zeitreihen, BAB mit individuellem Schema, Kontenverteilungen, Umlagen etc.), benötigt er das Zusatzmodul Kostenrechnung classic pro. Auch dann kann zwar der Mandant Ihnen das komplette KOST-System zur Verfügung stellen und Sie können es in Ihr Rechnungswesen-Programm übernehmen. Allerdings würden Sie dann nur die Kostenstellen/-träger sehen und könnten keinerlei Anpassungen am KOST-System vornehmen. Das müsste der Mandant alles selbst machen.
Folgende Szenarien wären aus meiner Sicht denkbar:
Um ein KOST-System Ihrem Mandanten zur Verfügung zu stellen, können Sie es an das DATEV-Rechenzentrum schicken, über die Bestandsdienste Rechnungswesen sichern oder exportieren. Das Sichern und Einspielen über die Bestandsdienste Rechnungswesen wird im Dokument Mandantenbestände sichern und einspielen in DATEV-Rechnungswesen-Programme beschrieben. Im Dokument KOST-Systeme in der Kostenrechnung bearbeiten erfahren Sie unter anderem, wie Sie ein KOST-System exportieren bzw. importieren können. Außerdem finden Sie auf der Informations-Datenbank das Übersichtsdokument Datenaustausch Buchführung zwischen Kanzlei und Unternehmen (DATEV Mittelstand).
Welche Art der Zusammenarbeit zwischen Ihnen und Ihrem Mandanten am geeignetsten ist, müssen Sie selbst entscheiden. Bei der Entscheidungsfindung unterstützt aber DATEV unter der kostenlosen Hotline 0800 3283862 gerne.
Mit freundlichem Gruß
Heinz Bleyer
Produktmanagement und Service Kostenrechnung
DATEV eG