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Korrekturbuchung Vorjahr

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letzte Antwort am 18.12.2015 12:30:33 von marcohüwe
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reifenfechtelhoff
Beginner
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Nachricht 1 von 3
4249 Mal angesehen

Hallo,

ich arbeite erst dieses Geschäftsjahr mit DATEV und muss nun einige Buchungen aus den vorigen Jahren korrigieren.

Muss ich dann für jeden einzelnen Monat des Vorjahres einen neuen Buchungsstapel anlegen um eine Umkehrbuchung zu machen oder kann ich das Jahr in einem Buchungsstapel zusammenfassen?

z.B. Buchung vom 4.3.2013 und Buchung vom 12.9.2013 in einem Buchungsstapel 2013 oder März und September 2013 getrennt?

Am liebsten wäre mir, ich kann jetzt für Dezember 2015 einen neuen Buchungsstapel anlegen (z.B. Korrektur Vorjahr) und dann alle Buchungen reinlegen und dann zum Monats/Jahresende mitbuchen. Geht das? Und wenn dann wie?

Danke für eure Tipps.

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mkolberg
Meister
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Nachricht 2 von 3
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Alles mit dem alten Datum im Dezember- Stapel erfassen ist möglich und sinnvoll. Sie erhalten damit eine geänderte Dez- UST- VA und es werden nicht alle Monate neu gesendet.

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marcohüwe
Meister
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Nachricht 3 von 3
2003 Mal angesehen

Hallo Frau Riedel,

rein technisch gesehen können Sie in einem Buchungsstapel auch alle Buchungen durchführen, deren Buchungsdatum kleiner als das Datum des Stapels sind. Sie können also im Dezember Buchungen des ganzen Jahres erfassen. Dabei ist es egal, ob es "normale" Buchungen oder Generalumkehr-Buchungen sind.

Wie Herr Kolberg schon erläutert hat, wirkt sich dies jedoch auch auf die USt-VA und ggf. die ZM-Meldung aus.

Ferner sollte beachtet werden, dass die BWA und die SuSa immer das Enddatum des Buchungsstapels berücksichtigen (egal welches Datum dort enthalten ist). Anders formuliert: Wenn Sie z.b. im Stapel Dezember Korrektur-Buchungen für Januar erfassen, erscheinen diese trotzdem

  • in der BWA 12/2015
  • in der SuSa 12/2015
  • in der USt-VA 12/2015
  • in der ZM-Meldung 12/2015
  • und auch später in 2016 erst im Vorjahres-Vergleich BWA 12/2016 zu 12/2015

Es sollte also vorab geklärt werden, ob die Buchungen ust-lich eine Auswirkung haben und die übrigen Auswirkungen für Sie eine Rolle spielen.

Für weitergehende Hilfen hier wäre es sicher hilfreich, wenn Sie die Art der Korrekturbuchungen (z.B. nur nachträgliche Vorsteuer, vorher falsche Steuerschlüssel oder nur eine Korrekturbuchung wegen einer falschen Belegnummer im Belegfeld1 usw...) genauer beschreiben können.

Mit freundlichen Grüßen

Marco Hüwe

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letzte Antwort am 18.12.2015 12:30:33 von marcohüwe
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