Hallo,
auf Grund von Kontenzweckfehlern musste ich im Jahr 2018 Korrekturen durchführen (Rechnungswesen compact). Ich habe alle Buchungen auf dem entsprechenden Konto nach Rücksprache mit dem StB per Generalumkehr korrigiert. Nun ergibt die Prüfung keinen Fehler mehr. Soweit okay.
Aber ich gehe davon aus, dass die Daten auch gesendet werden müssen.
Wie stelle ich da an?
Muss ich im GJ 2018 auf RZ-Dienstleistungen Buchführung gehen und dort für das Jahr 2018 die Daten erneut senden, mit angeklickter USt-VA für Dezember 2018? (Da es nur Umbuchungen waren, sollten diese keine Auswirkung gehabt haben.)
Muss ich das vor oder nach dem Daten Senden des aktuellen Abrechnungsmonats machen oder ist das egal?
Viele Grüße
Hallo myview,
eine Anleitung, wie Sie Daten ins Rechenzentrum senden können, erhalten Sie im Dokument
9211331 Daten in das Rechenzentrum senden und weitere Dienstleistungen aus dem Rechenzentrum abrufen beschrieben.
Sprechen Sie sich am besten mit Ihrem Steuerberater ab, welche Daten nach der Korrektur ins Rechenzentrum zu senden sind.
Mit freundlichen Grüßen
K. Schönweiß
Service Rechnungswesen (FIBU)
DATEV eG