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Kontozweck IAB

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letzte Antwort am 18.03.2022 17:27:48 von Monika_Miederer
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B_Hermann
Einsteiger
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Guten Abend, 

 

Wir haben im Vorjahr (2019) einen IAB über die Statistikbuchungen 9970 an 9971 gebildet. Nun meckert er im  Folgejahr wegen dem Kontozweck? 

 

Wie kann ich das Problem lösen? 

 

Vorab vielen Dank

DATEV-Mitarbeiter
Lukas_Rudolph
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @B_Hermann,

 

prinzipiell ist der Buchungssatz korrekt✔️. Siehe auch Investitionsabzugsbetrag § 7g Abs. 1 EStG, außerbilanziell (Soll) - Kontenerläuterung (Dok.-Nr. 5361561)

 

Ich denke eher der Kontext in dem die Buchung erfasst wurde stimmt nicht ganz. Um Ihre Frage beantworten zu können, benötige ich mehr und detailliertere Angaben🙂.

 

  • Welchen SKR (Sachkontenrahmen) nutzen Sie?
  • Was meinen Sie mit "meckert"? Welche Programm-Meldung erscheint an welcher Stellte (#REW beim Buchen, #QSE in Jahresabschluss entwickeln...)
  • Haben Sie mehrere Bereiche (Handelsrecht und Steuerrecht)?
  • Wenn mehrere Bereiche, in welchem Bereich haben Sie die Buchung erfasst?
  • Wenn nur ein bzw. kein Bereich, welche Angaben haben Sie in den Stammdaten zur Kontenzweckprüfung gemacht (Einheitsbilanz, Steuerbilanz, Handelsbilanz (Aufruf: Stammdaten | Mandantendaten | Grunddaten Rechnungswesen | Basisdaten zur Kontenzweckprüfung)?
  • Haben Sie den Kontenzweck der Konten 9970 und 9971 geändert (Aufruf: Stammdaten | Sachkonten | Kontenzweck)?

 

Mein erster Schuss ins Blaue: Sie haben den Buchungssatz im Bereich Handelsrecht oder innerhalb einer Handelsbilanz bzw. Einheitsbilanz erfasst🤔.

 

Freundliche Grüße

Lukas Rudolph
Service Jahresabschluss & Anlag

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B_Hermann
Einsteiger
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Guten Tag Herr Rudolph, 

 

wir buchen im SKR 03, Die Konten werden im Vorjahr als sonstiges Aktiva und sonstiges Passiva ausgewiesen, Es ist eine Einheitsbilanz geschlüsselt. Es wurde nur in einem Bereich gebucht. Es wurden keine Kontozwecke geändert. 

 

Gruß

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DATEV-Mitarbeiter
Lukas_Rudolph
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @B_Hermann,

 

dann war mein erster Schuss ein Volltreffer 😉.

 

Hintergrund

Einheitsbilanz und Investitionsabzugsbetrag (IAB) schließen sich gegenseitig aus. Die Einheitsbilanz bedeutet, dass Handelsbilanz und Steuerbilanz identisch sind.

Der Investitionsabzugsbetrag darf allerdings nur innerhalb der Steuerbilanz erfasst werden, da es eine steuerrechtliche Möglichkeit nach § 7 g EStG ist. Handelsrechtlich jedoch nicht zulässig. Daher ist eine Einheitsbilanz in Ihren Falle nicht möglich.

 

Programmverhalten

Im Jahr 2019 und 2020 sollte in der Auswertung Kontenzweckprüfung (Aufruf: Auswertungen | Kontenzweckprüfung) das Konto als Kontenzweckfehler erscheinen. Es wird auf das einen Absatz weiter genannte Dokument verlinkt.
Es sei denn, Sie haben im Vorjahr unter Stammdaten | Mandantendaten | Grunddaten Rechnungswesen | Basisdaten zur Kontenzweckprüfung den Wert Steuerbilanz eingestellt.

 

Ab dem Jahr 2020 erscheint beim Buchen des Kontos in Verbindung mit der Einheitsbilanz die Programm-Meldung #REW92432 mit Link auf das Dokument REW92225/ REW92432 Die Konten sind bei dem Rechnungslegungszweck Einheitsbilanz nicht zulässig (Dok.-Nr. 1002487).

 

Das Konto wird in den sonstigen Aktiva ausgewiesen, da es in der Einheitsbilanz nicht bebucht werden darf.

 

Lösungsvorschlag

Wenn Sie für Ihren Mandanten ausschließlich eine Steuerbilanz erstellen, können Sie unter Stammdaten | Mandantendaten | Grunddaten Rechnungswesen | Basisdaten Kontenzweckprüfung den Wert Steuerbilanz einstellen. Das ist in dem oben verlinkten Dokument auch im Kapitel 3.3 beschrieben.
Dann sollte das Konto nicht mehr in der sonstigen Aktiva ausgewiesen werden noch auch kein Kontenzweckfehler erscheinen.

 

Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen💪. Ansonsten einfach nochmal posten 🙂

 

Freundliche Grüße

Lukas Rudolph
Service Jahresabschluss & Anlag

marcusgraf
Beginner
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Hallo,

 

mein Chef hat im JA 2018 einen IAB in der Einheitsbilanz gebildet.

Nun im JA 2020 soll dieser teilweise aufgelöst werden, was ja nur mit Bereich Steuerrecht möglich ist.

Nach Anlegen des Bereichs Steuerrecht wird der IAB nicht mehr angezeigt.

Muss dieser nun manuell nochmal in 2018 gebildet werden?

 

Beste Grüße

Marcus Graf

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DATEV-Mitarbeiter
Monika_Miederer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Herr Graf,


ein im Jahresabschluss 2018 gebildeter IAB in der Einheitsbilanz bleibt bei der Anlage des Bereichs Steuerrecht erhalten.


Grundsätzlich muss, wie mein Kollege Lukas Rudolph bereits ausführlich erläutert hat, nicht zwingend ein Bereich Steuerrecht angelegt werden. Ein zweiter Bereich Steuerrecht ist nur dann notwendig, wenn Sie zusätzlich zur Steuerbilanz auch eine Handelsbilanz benötigen.


Es muss also einen anderen Grund geben, warum Sie diesen IAB nicht mehr angezeigt bekommen.

 

Folgende Möglichkeiten fallen mir dazu ein:

 

- Der IAB wurde versehentlich gelöscht (entweder vor oder nach dem Anlegen des Bereichs StR):

         Dann gehen Sie ins Wirtschaftsjahr 2018, öffnen die Verwaltung IAB (Erfassen | Anlagenbuchführung | 

         Investitionsabzugsbeträge) und legen den IAB noch einmal an.


- Der IAB wurde bereits in einem Vorjahr aufgelöst entweder mit oder ohne Investition.
         Prüfen Sie in der Verwaltung IAB im WJ 2019, ob der gebildete IAB bereits aufgelöst wurde.

 

Freundliche Grüsse und ein schönes Wochenende

Monika Miederer
Service Anlagenbuchführung | DATEV eG
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letzte Antwort am 18.03.2022 17:27:48 von Monika_Miederer
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