Hallo liebe Community,
ich habe folgendes Problem:
Wir nutzen in sämtlichen Gesellschaften den Kontoauszugsmanager, so dass die Verbuchung der Kontoauszüge sehr easy und gut läuft. Unser einziges Problem ist, dass wir jeden Tag sämtliche Kontoauszüge zusätzlich drucken und kontieren, was einem nicht nur weh tut, weil man gefühlt den halben Regenwald durch den Drucker jagt sondern auch enorm Zeitaufwendig ist (da sämtliche Belege im Nachhinein auch noch abgelegt werden müssen)
In den Kanzleien in denen ich zuvor gearbeitet habe, hat man grundsätzlich auf die Kontierung von über das RZ abgerufenen Bankdaten verzichtet. In meinem jetzigen Unternehmen aber leider nicht.
Zur Archivierung werden die Monatskontoauszüge im Original genutzt, Ausgangsrechnungen werden manuell auf der Rechnung kontiert und Eingangsrechnungen in einem spezielles Programm aus dem die Rechnungen zum Schluss in die Buchhaltung eingespielt werden..
Auf den Kontoauszügen an sich ist weit mehr als 2/3 der Buchungen debitorisch/kreditorisch..
Unsere Chefetage stellt sich quer und behaart darauf, dass die Kontierung trotzdem notwendig ist.
ich habe bereits sehr viel recherchiert, aber letztlich ist es gefühlt immer ein bisschen Auslegungssache.. also sprich, ob die eindeutige Beleginformation dadurch gegeben ist oder nicht..
hat jemand zufällig vertrauenswürdige Quellen aus denen hervorgeht, dass man unter bestimmten Bedingungen darauf verzichten kann?
ich wäre sehr sehr dankbar!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
@EW12 schrieb: hat jemand zufällig vertrauenswürdige Quellen aus denen hervorgeht, dass man unter bestimmten Bedingungen darauf verzichten kann?
Vertrauenswürdige Quelle? Reicht ein BMF-Schreiben?
Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (bundesfinanzministerium.de)
Rz 76
"Werden neben bildhaften Urschriften auch elektronische Meldungen bzw. Datensätze ausgestellt ..., ist die Aufbewahrung der tatsächlich weiterverarbeiteten Formate (buchungsbegründende Belege) ausreichend, sofern diese über die höchste maschinelle Auswertbarkeit verfügen ... Eine zusätzliche Archivierung der inhaltsgleichen Kontoauszüge in PDF oder Papier kann bei Erfüllung der Belegfunktion durch die strukturierten Kontoumsatzdaten entfallen"
Wenn also die Kontoauszüge auf Papier oder PDF nicht aufbewahrt werden müssen - was soll dann eine Kontierung auf diesen nicht aufbewahrungspflichtigen Belegen?
Vielen lieben Dank!!!
Hallo,
vielleicht hilft der folgende IWW-Aufsatz auch weiter:
Insbesondere der Punkt: Fallgruppe 1: Keine schriftliche Kontierung erforderlich