Hallo liebe Community,
wir sind momentan in einer Pilotierungsphase mit ein paar Mandanten bezüglich des Einsatzes von Unternehmen-Online und der Digitalisierung der Belege (Eingangs- und Ausgangsrechnungen).
Wir holen uns also nach der digitalen Speicherung in Unternehmen-Online durch den Mandanten die Eingangs- und Ausgangsrechnungen von Belege-Online mit Kanzlei-Rewe ab und buchen diese ("Digitale Belege"). Nun stellt sich mir die Frage, ob ich bei einer solchen DIREKTEN Verknüpfung des Beleges mit dem Buchungssatz die Voraussetzung "Kontierung" erfülle und diese somit (um es mit den Worten von Donald Trump zu sagen) obsolet ist?
Es wäre ja beinahe unsinnig und letztlich mehr Arbeit, die digital eingespielten Belege nochmals im Papierformat in einem Ordner zu suchen, zu kontieren und dann nochmals abzuheften.
Vor allem dann, wenn wir Zugferd-Belege erst nochmals drucken würden, um diese dann zu kontieren und abzuhängen...
Wie sehen Sie das?
Meine Suche hier im Forum hat einen Beitrag gezeigt, der sich schon mit dem Kontieren auseinandersetzt. Jedoch - so wie ich es interpretiert habe - nicht im Zusammenhang mit dem Verbuchen von digitalen Belegen.
Hallo,
der Beleg wird beim buchen, und folgender Festschreibung, in Karewe unveränderlich mit dem angesprochenen Konto verbunden. Eine schriftliche Notiz (Kontierung) wird dadurch zur Nebensache.
U.U. ist eine Kontierung, durch den Mandanten, hilfreich, wenn das die Zuordnung, z.B. Wareneinkauf anstatt Anlagevermögen, klärt.
Manchmal durchaus kontraproduktiv, wenn (Personal-/ Eigen-) Entnahmen dokumentiert werden,
Wenn man die Buchungen zurück nach Unternehmen Online schreibt, ist nicht nur die Buchung mit dem Beleg verknüpft sondern auch der Beleg enthält dann die entsprechenden Buchungsinformationen.
Das ist auch der Grund dafür, dass der analoge Buchungsstempel "gebucht" entfallen kann.