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Kontenzweckprüfung # 6688 SKR04

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letzte Antwort am 15.01.2020 14:22:26 von janabausch
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janabausch
Beginner
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Hallo Zusammen,

 

mit der Verarbeitung der November Löhne im Rechnungswesen wird angezeigt, dass das Konto Nr. 6688 (SKR04) bei einer Kapitalgesellschaft (GmbH) nichtmehr bebucht werden darf.

 

Welchem Konto sind diese Aufwendungen zukünftig zuzuordnen?

 

Vielen Dank!

 

Liebe Grüße

DATEV-Mitarbeiter
Lukas_Rudolph
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 3
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Hallo janabausch,

 

das Konto 4678/6688 Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte und Familienheimfahrten (abziehbarer Anteil) ist für Einzelunternehmer oder Gesellschafter von Personengesellschaften gedacht. Weitere Informationen: 

Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte und Familienheimfahrten (abziehbarer Teil) - Kontenerläuterung

 

In einer Kapitalgesellschaft erstatten Sie dem Arbeitnehmer die Fahrtkosten. Leider kenne ich nicht Ihren genauen Sachverhalt. Meine Vermutung ist, dass Sie dem jeweiligen Arbeitnehmer Fahrkosten für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erstatten. Hierfür ist das Konto 4175/6090 Fahrtkostenerstattung Wohnung/Arbeitsstätte vorgesehen. Weitere Informationen:  Fahrtkostenerstattung Wohnung/Arbeitsstätte - Kontenerläuterung 

 

 

Mit freundlichen Gruß

Lukas Rudolph
PM und Service Jahresabschluss

janabausch
Beginner
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Vielen Dank! Das hat geklappt!

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letzte Antwort am 15.01.2020 14:22:26 von janabausch
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