Hallo liebe Community,
ich benötige einmal Support in der Organisation der FiBu und des Jahresabschlusses. Wir haben 6 ambulante Pflegedienste, die in DATEV als einzelne Mandanten geführt werden. Dazu gibt es noch einen weiteren Mandanten Zentrale Verwaltung. Die Buchhaltungen müssen am Jahresende konsolidiert werden, im Grunde genommen wird eine Summenbilanz erstellt, die Verrechnungskonten untereinander addieren sich auf Null. Leistungsbeziehungen zwischen den Einrichtungen existieren nicht, nur Geld- bzw. Kostentransfer.
Da wir gemeinnützig sind, muss ich die Kosten niedrig halten. Nächstes Jahr möchte ich gerne mit Kostenrechnung arbeiten und alle Einrichtungen über einen Mandanten steuern. Bis dto. muss ich aber noch die Jahresabschlüsse 2023 und 2024 wie gehabt erstellen.
Meine Idee ist jetzt gewesen nach den Abschlussarbeiten sämtliche SB-Werte der Bestands- und Erfolgskonten auf den Mandanten "Zentrale Verwaltung" zu buchen, da ich diesen für BWA Zwecke nicht benötige um dadurch einen Jahresabschluss zu generieren mit Bilanz und GuV zzgl. Kontennachweis.
Was haltet Ihr davon?
Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten.
Simone
Hallo @Simone2024,
vielleicht hilft Ihnen die Funktion Jahresabschlusskonsolidierung. Weitere Informationen: Jahresabschlusskonsolidierung (Überblick)
Freundliche Grüße
Lukas Rudolph
Service Jahresabschluss & Anlag
die Sache ist davon abhängig ob Sie Kanzlei-Rechnungswesen haben oder aber nur Rechnungswesen Mittelstand, also den reinen Buchführungsteil. Da Sie von Kosten klein halten reden, gehe ich davon aus dass letzteres der Fall ist und daher die von DATEV genannte Konsolidierung ausscheidet. Man müsste die Vorläufe exportieren und in einen neuen Mandanten importieren. Probleme gibt es dann wenn bspw. bestimmte Konten wie Bank oder Kasse in den derzeit verschiedenen Buchhaltungen gleich Fibu-Konto-Nr. haben. Dann bleibt nur noch die Salden über 9090 in einen neuen Mandanten einbuchen.