Guten Tag,
ein Kollege von mir möchte gerne 4 Mandate in der BWA Konsolidierung berücksichtigen. Einer davon hat keine Einheitsbilanz, somit wird dieser Mandant nicht mit in die Konsolidierung mit einbezogen.
Gibt es eine Einstellung, die ich übersehen habe, dass auch unterschiedliche Rechnungslegungen konsolidiert werden können? Oder müssen alle Mandanten zwingend die selbe Bilanzeinstellung haben?
Vielen Dank für eure Rückmeldungen
Schöne Grüße
Melanie Kaltofen
Guten Tag Frau Kaltofen,
für eine konsolidierte BWA setzt es voraus, dass alle Bereich in allen teilnehmenden Mandanten gleich sind.
Wie Sie Bereiche bearbeiten können erfahren Sie in der DATEV-Hilfe über die Dok.-Nr.: 9211712 .
Alternativ können Sie auch einen fünften FIBU-Bestand mit allen Bereichen der Teilnehmer zur BWA-Konsolidierung anlegen und in diesem eine Testbuchung zum gewünschten Zeitraum erfassen (z.B. 1,00 EUR durchlaufende Posten an durchlaufende Posten). Nachdem der Konsolidierungskreis im fünften FIBU-Bestand angelegt wurde, kann die BWA-Konsolidierung aus diesem heraus ausgewertet werden.
Weiter Informationen zu konsolidierte Auswertungen der Finanzbuchführung erstellen erhalten sie bei Bedarf im Informationsdokument 1035752 .
Mit freundlichen Grüßen
Katharina Schönweiß
Service Rechnungswesen (FIBU)
DATEV eG