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Kleinunternehmer und steuerfreier i.g. Erwerb

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letzte Antwort am 13.12.2019 14:45:21 von tobias_maass
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tobias_maass
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Ein Kleinunternehmer verwendet beim Einkauf im EU-Ausland eine deutsche USt-ID. (Verzicht gem. § 1a Abs. 4 UStG). Er erhält eine Rechnung über den Nettobetrag, bspw. 1.000 EUR. Der Kleinunternehmer muss die Erwerbsteuer abführen und darf keine Vorsteuer geltend machen.

 

Ich kontiere in ReWe auf 3435 innergemeinschaftlicher Erwerb ohne Vorsteuer und 19% Umsatzsteuer. Ich erwarte, dass bei der Übergabe an das Programm UStE dieser Betrag übergeben wird und darauf 19% USt berechnet werden. Also: Nettorechnung 1.000 EUR wird auf #3435 gebucht; Übergabe an UStE 1.000 EUR, Zahllast 190 EUR.

 

Was macht ReWe? - Übergibt nicht 1.000 EUR, sondern 840 EUR und berechnet darauf die USt.

 

Stehe ich auf der Leitung, oder liegt hier ein Programmfehler vor?

Gelöschter Nutzer
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§ 10 Abs. 1 S. 2 UStG

2Entgelt ist alles, was den Wert der Gegenleistung bildet, die der leistende Unternehmer vom Leistungsempfänger oder von einem anderen als dem Leistungsempfänger für die Leistung erhält oder erhalten soll, einschließlich der unmittelbar mit dem Preis dieser Umsätze zusammenhängenden Subventionen, jedoch abzüglich der für diese Leistung gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer.

 

Dementsprechend ist das m.E. richtig, dass 840€ die BMG ist.

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Gelöschter Nutzer
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Wenn man den innerg. Erwerb bei einem vorsteuerabzugsberechtigtem Unternehmer betrachtet, sieht es folgendermaßen aus:

 

Umsatzsteuer 190

abzüglich

Vorsteuer      190

 

geschuldete USt.  0

 

Also wäre hier die BMG tatsächlich 1.000 €

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wielgoß
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Hallo Herr Maass,

 

Sie nutzen vermutlich die Programmverbindung zur Umsatzsteuer anhand der Kontenwerte.

 

Damit die Steuer korrekt berücksichtigt wird, ist es erforderlich trotz der Kleinunternehmereigenschaft in den Grunddaten Rechnungswesen die Besteuerungsart (Soll-/Ist-Versteuerung) auszuwählen. Dann wird die auf den innergemeinschaftlichen Erwerb entfallende Umsatzsteuer wie von Ihnen gewünscht auf den Betrag gerechnet.

 

Eventuell muss anschließend der Buchungssatz storniert und neu erfasst werden.

 

Viele Grüße

 

Christian Wielgoß

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tobias_maass
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@Gelöschter Nutzer 

Bitte nochmal den Sachverhalt lesen. Es handelt sich seitens des Lieferanten um eine steuerfreie i.g. Lieferung.

 

Ergo wird keine vom Lieferer (gesetzlich geschuldete) Ust gezahlt.

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tobias_maass
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Hallo Herr Wielgoß,

 

Ich hätte jetzt erwartet, dass Rewe hier mitdenkt. Das Handling, wie Sie es beschreiben, führt sicher zum Ziel, ist aber doch reichlich unpraktisch. Ich sehe schon, ich muss demütiger werden, und meine Ansprüche an datev noch weiter herunterschrauben.

🙂

 

Viele Grüße 

Tobias Maaß

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wielgoß
Experte
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Hallo Herr Maaß,

 

nunja - "Keine Umsatzsteuerrechnung" in den Grunddaten heißt keine Umsatzsteuerrechnung, ist wörtlich zu nehmen 😉.

 

Wenn es sich um einen überschaubaren Sachverhalt handelt, der nur in der Umsatzsteuererklärung abgebildet werden soll, könnte man die Umsatzsteuer auch (ausnahmsweise) manuell buchen.

 

Viele Grüße

 

Christian Wielgoß

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tobias_maass
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Nach fünf Telefonaten mit vier DATEV-Mitarbeitern in acht Tagen mit vier Aufschaltungen auf meinen Rechner bin ich echt von den Socken. Keiner der Support-Mitarbeiter hat das Problem verstanden. Jeder hat den Tunnelblick auf seine Spezialität gerichtet (Buchführung/Schnittstelle/UStE). Es gab keinen, der einen Überblick hat und die Zusammenhänge versteht.

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letzte Antwort am 13.12.2019 14:45:21 von tobias_maass
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