Ich bin Kleinunternehmer nach § 19 UStG und arbeite mit Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) im Tool BuchhaltungsButler.
Ich habe festgestellt, dass ich die EÜR-Auswertung nur nutzen kann, wenn ich die Debitoren-/Kreditorenbuchhaltung deaktiviere.
Das bedeutet: Ich kann dann nicht mehr gegen Kunden oder Lieferanten buchen, sondern nur pauschal bei Zahlung.
Ist das buchhalterisch korrekt, wenn ich bei der EÜR nur den tatsächlichen Zahlungseingang/-ausgang buche
– also ohne separate Rechnungseingangsbuchung, ohne Debitoren/Kreditoren?
Mir geht es um eine saubere Lösung für Kleinunternehmer, ohne die EÜR-Funktion im Tool zu verlieren.
Vielen Dank für euren Input!
Korrekt ist es. Wie es sich dann bezüglich der Übersichtlichkeit bei dir im Programm darstellt, kann ich nicht beurteilen.
Vielen Dank.
Das heißt ich kann die Buchungen bezüglich Rechnungseingang und Rechnungsausgang buchhalterisch ignorieren, weil die EÜR das Abfluss- und Zuflussprinzip berücksichtigt?
Es gibt auch Ausnahmen wie die 10-Tage-Regelung.