Hallo,
folgender Sachverhalt. Vom Bankkonto ist der Betrag von 300,00 € abgegangen als Kaution für eine Maschine. Die Rechnung über 164,22 ist eingegangen und wurde mit der Kaution verrechnet. Der Restbetrag ist in der Kasse eingezahlt worden. Wie sind meine Buchvorgänge in SKR 04.
Danke im Voraus
Nina
Den SKR 04 kenne ich leider nicht. Vielleicht gehts auch so. 😉
300,00 Euro Kaution an Bank
------------
300,00 Euro Kasse an Kaution
164,22 Euro Aufwand(*) an Kasse
(*) ist durch Ihr spezielles Aufwandskonto zu ersetzen, da ich die Branche nicht kenne.
Eine Maschine für 164 € wird wohl unter "Werkzeuge und Kleingeräte" begraben werden . . .
@deusex schrieb:Eine Maschine für 164 € wird wohl unter "Werkzeuge und Kleingeräte" begraben werden . . .
Beim Kauf stimme ich Ihnen zu 100% zu.
Bei Kaution bin ich - vielleicht vorschnell - von einem gemieteten Gerät ausgegangen.
natürlich ist es ein gemietetes Gerät.
Aber in die Kasse ist ja nicht der volle Betrag der Kaution eingegangen. Nur der Restbetrag.
Es geht darum, welches Aufwandskonto bebucht werden soll.
So "natürlich" ist das überhaupt nicht.
Sie sollten versuchen, Ihre Fragen künftig etwas präziser stellen, denn nun weiß man wiederum nicht, für welchen Einsatzzweck diese "Maschine" gemietet wurde und welches Kostenkonto angesprochen werden soll, denn "Mieten für Einrichtungen" ist es nicht; dies vorweggenommen.
Herr Bunzendorf hat die Frage doch bereits beantwortet, wie bei Verrechnung gebucht wird.
Nein, ich glaube, die Fragestellerin hat hier ein systematisches Problem mit der Verrechnung, weil ja kein Geld "fließt".
Korrekt. Entschuldigung wenn ich mich nicht präzise genug ausgedrückt habe. Ich habe gerade erst angefangen mit der Buchhaltung und habe leider keine Kollegen mit Erfahrung da.
Das Aufwandskonto ist nicht das Problem. Das weiß ich schon wo ich das hin buchen muss. Ich frage mich wie ich den Rest der Kaution aufgelöst kriege. Also Kaution an Bank 300,00 ist klar. Die Kasse buche ich Kasse an Kaution 135,78 ??? (Der Betrag der eingangen ist) ? Betrag der Bar Eingangsrechnung 164,22.
Die Zahlung der Kaution lautete ja zunächst
300,00 Kaution an Bank
Jetzt ist die Kaution aufzulösen, der Aufwand zu erfassen und der Kassenzugang zu erfassen.
1. Aufwand an Kaution 164,22
2. Kasse an Kaution 135,78
Damit steht die Kaution auf 0,00, der Aufwand bei 164,22 und die Kasse ist um 135,78 erhöht.
Die Lösung von Herrn Brunzendorf war nur "fast" und technisch richtig, da er einen fiktiven Kassenzugang und Kassenabgang vornahm, jedoch rechtlich in der Kasse nur tatsächliche "Bargeldbewegungen" abzubilden sind.
Sind Sie in Ausbildung? Gerne kein Problem, gerne geholfen.
Sind sie Angestellte in der Buchhaltung? Schnurstracks zur Fortbildung 😉
Schönes Wochenende.
Vielen Dank! Jetzt löst sich der Knoten! Nein meine Ausbildung zur Industriekauffrau liegt schon Jahre zurück. Ich habe in der Firma die Fibu übernommen. Das hat sonst die Kanzlei gemacht. Diese habe ich natürlich auch noch zur Hilfe. Den ersten Teil der Fortbildung hab ich schon hinter mir. Der Rest steht noch an. Das meiste klappt auch gut. Aber einige Sachverhalte sind dann doch etwas komplexer. Werde hier dann in der nächsten Zeit wohl noch öfter mal nerven. Damit ich nicht nur unsere Sachbearbeiterin der Kanzlei nerve... 😉
Dankeschön