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Kassenmeldung - Seriennummer eAS und Meldung Außerbetriebnahme TSE

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letzte Antwort am 05.06.2025 16:02:56 von fröhli
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mick
Einsteiger
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Moin,
wer hatte denn schon das Vergnügen seine Kassenmeldungen durchzuführen? 

 

Unsere Mandanten wurden von uns angeschrieben, dass wir die Meldung übernehmen können und was wir für Daten benötigen. Jetzt kommen die ersten Nachfragen. Hier benötige ich eure Hilfe, speziell für einen Mandanten mit mehreren Standorten/Kassen.
 
Erster Sachverhalt:
Mandant mit 7 Standorten und mehrere Kassen, welche zentral über dieselbe Software betrieben werden. Es kam die Frage auf, ob beim Feld "Seriennummer eAS (elektronisches Aufzeichnungssystem)" die zentrale Software oder
das Kassengerät gemeint ist.
-> Meine Recherche ergab, dass, sofern die Geräte eine Kassenfunktion haben, die Nummer der Kassengeräte gemeint ist. Somit würden sich bei der Meldung Software eAS und Software Version eAS auf die zentrale Software beziehen und Seriennummer, Hersteller und Modell auf das einzelne Kassengerät.
-> Wie seht ihr das?
 
Zweiter Sachverhalt:
Die TSE haben ja eine Nutzungsdauer bzw. Ablaufzeit. Man meldet jetzt ja die (damalige) Inbetriebnahme/Aktivierung der TSE. Schafft man sich eine neue TSE an, ist diese wieder zu melden. Neue TSE heißt aber nicht zwingend, neue Kasse.
Muss denn die reine Außerbetriebnahme der TSE auch gemeldet werden? Oder reicht hier die Inbetriebnahme der neuen TSE? Die Ausfüllanleitung gibt das in meinen Augen nicht her.
 
Danke vorab und eine angenehme Restwoche,
fröhli
Einsteiger
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Hallo Mick!

 

 

-> Meine Recherche ergab, dass, sofern die Geräte eine Kassenfunktion haben, die Nummer der Kassengeräte gemeint ist. Somit würden sich bei der Meldung Software eAS und Software Version eAS auf die zentrale Software beziehen und Seriennummer, Hersteller und Modell auf das einzelne Kassengerät.
-> Wie seht ihr das?
 
Wir haben eine reine PC-Kassensoftware (Cloud) und alle nötigen Daten in einer Datei vom Kassensoftwareanbieter zur Verfügung gestellt bekommen. Dabei gab er sich als Hersteller und als Modell "xxxx.cloud" an. Wenn du als Kassengerät die Hartware meinst, dann würde ich das nicht so sehen, sofern auf ihr nichts gespeichert wird.  

 

 

Die TSE haben ja eine Nutzungsdauer bzw. Ablaufzeit. Man meldet jetzt ja die (damalige) Inbetriebnahme/Aktivierung der TSE. Schafft man sich eine neue TSE an, ist diese wieder zu melden. Neue TSE heißt aber nicht zwingend, neue Kasse.
Muss denn die reine Außerbetriebnahme der TSE auch gemeldet werden? Oder reicht hier die Inbetriebnahme der neuen TSE? Die Ausfüllanleitung gibt das in meinen Augen nicht her.
 
Mit Gewissheit kann ich es nicht sagen, allerdings habe ich aufgrund einer Messe bereits Kassen nachgemeldet, in dem ich meine erste Meldung kopiert und dann um meine Messekassen ergänzt hatte. Würde sich jetzt bei einer die TSE Nummer ändern, so würde ich diese einfach ändern und die Meldung wieder absenden. Damit habe ich dann ja bekanntgegeben, dass die alte TSE-Nr. zu dem Stichtag nicht mehr existierte.
 
vG
Katherina  
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letzte Antwort am 05.06.2025 16:02:56 von fröhli
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