Hallo community,
ich hätte da mal gern ein Problem:
In den Gesellschaftsverträgen vieler Personengesellschaften, hier speziell GmbH & Co KGs, sind 3- oder 4- Kontenmodelle für die Kapitalkonten vorgesehen.
1. Kommanditkapital oder Komplementärkapital
2. nicht entnommene Gewinne
3. Privatkonto oder Entnahmekonto
4. nicht ausgeglichene Verluste
Im Regelfall möchte man das alles als Eigenkapital ausweisen, wg. Rating usw. insb. in der Handelsbilanz. Die steuerliche Beurteilung weicht hiervon ggf. ab. Mir geht es aber um den Handelsbilanz-Ausweis und nach Möglichkeit den identischen Ausweis in der Steuerbilanz und der E-bilanz, um nicht zwei Buchungskreise fürhen zu müssen.
So wie ich es verstehe, weist die Buchungslogik der DATEV, und ggf. der Finanzverwaltung alle Konten ausser des Postens 1 als Fremdkapital aus. Das ist aber nicht gewollt. Wenn ich es in der Handelsbilanz als EK ausweisen möchte, geht das zwar, die entsprechenden Konten werden aber in StBil nicht angeboten, also müsste ich eine in dem Fall abweichende Handelsbilanz erstellen (streng genommen natürlich umgekehrt, eine abweichende Steuerbilanz).
Gibt es dazu Möglichkeiten, eine einheitliche Bilanz zu erstellen, und meine Zielvorgaben oben trotzdem zu erfüllen?
Ggf. auch eine Frage an die Fachabteilung der DATEV?
Danke für Hinweise und Feedback!
schöne Grüße
Hallo,
zu Ihrer Frage möchte ich Ihnen folgende 3 Punkte einmal mitgeben:
1 Kommanditkapital | #2050 (EK) |
2 nicht entnommene Gewinne | #9141 (EK) |
3 Privatkonto (Annahme nur entnahmefähige Gewinne, sonstige Einlagen und Entnahmen) | #2070 (FK) |
4 nicht ausgeglichene Verluste | #2060 (EK) |
Mit freundlichen Grüßen
K. Schmidt