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Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag GmbH & Co. KG

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letzte Antwort am 27.10.2023 09:32:18 von MiMiMi
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maren
Beginner
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Laut unserem Steuerbüro soll die Kapitalertragssteuer auf Konto 2213 und der Solidaritätszuschlag auf Konto 2216 gebucht werden. Wenn ich die Konten beim Bank buchen auswähle kommt als Fehlermeldung von Datev, " das Konto ist bei der Rechtsform GmbH & Co. KG nicht zulässig".

 

Hat jemand eine Idee wo der Fehler liegt?

 

Vielen Dank.

 

ww3
Fortgeschrittener
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Hallo maren,

 

die genannten Steuern sind bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften keine EE-Steuern.

 

Die korrekte Vorgehensweise ist hier beschrieben:

 

Hilfe-Center Dok.-Nr.: 1004279

 

 

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MiMiMi
Einsteiger
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Kurz und knapp:

2213 und 2216 sind für Körperschaften wie z.B. eine GmbH. 

 

Bei Personengesellschaften unterjährig die Kapitalertragsteuer/Soli/Kirchensteuer auf die die jeweiligen Sammelkonten im 9XXXer-Bereich buchen.

Zum Jahresabschluss (oder eben unterjährig) können die Sammelkonten automatisiert über das Fibu-Tool aufgeteilt werden.

 

Alternativ kann auch wie früher direkt gleich die Steuer auf "Privatsteuern Vollhaftern" oder "Privatsteuern Teilhaftern" (hier nach Gesellschaftsvertrag eben EK oder FK) direkt gebucht werden. Ist aber umständlicher.

 

FG

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letzte Antwort am 27.10.2023 09:32:18 von MiMiMi
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