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Kapitalerträge an eingetragenen Genossneschaften

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letzte Antwort am 21.01.2019 17:59:25 von bodensee
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jordan
Beginner
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Hey,

ich habe mal eine Frage, einer meiner Freiberufler hat ein betriebliches Bankkonto und bezieht seinen Strom über Greenpeace eG, d.h. beides sind Genossenschaften. Da es hier keine Anteile im Sinne einer Bilanz gibt, ist meine Frage, wo diese Erträge eigentlich landen.

Beides gehört zum Betriebsvermögen, so dass auch das Teileinkünfteverfahren greifen würde. Ein passendes Ertragskonto habe ich aber nicht gefunden.

Stehe völlig auf dem Schlauch.

Danke vorab,

Jordan

bodensee
Experte
Offline Online
Nachricht 2 von 2
999 Mal angesehen

Wenn das Teileinküfnteverfahren greift müsste das Konto 7103 richtig sein, wenn kein Teileinkunftsverfahren dann7010

(SKR 04) ERträge Wertpapiere/ Ausleihungen Finanzanlagevermögen oder 7020 Zins und Dividendenerträge je nachdem ob die Genossenschaftsanteile dem Anlage- oder Umlaufvermögen zuzurechnen sind.

Letztlich gäbe es noch das KOnto 6854 genossenschftliche Rückvergütung ( dies ist z.B. bei Datev Rückvergütungen einschlägig).

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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letzte Antwort am 21.01.2019 17:59:25 von bodensee
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