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Kanzleieigene Formatierung des Bilanzberichts ohne Verknüpfung zu einer Zuordnungstabelle möglich?

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letzte Antwort am 27.11.2018 14:44:08 von michaelleist
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michaelleist
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Hallo Zusammen,

wir möchten eine kanzleieigene Formatierung der Bilanzberichte erreichen. Leider kann man dann jede entsprechende Vorlage nur mit Verknüpfung zu einer Zuordnungstabelle speichern. Das hat zur Folge, dass wir entweder für jede Zuordnungstabelle eine eigene Vorlage erstellen oder, nach unserem bisherigen Wissensstand, auf die kanzleieigene Formatierung verzichten müssten. Gibt es hierzu noch Erfahrungen oder auch Lösungen, welche wir derzeit noch nicht kennen und sehen?

Vielen Dank für die Unterstützung.

Michael Leist

DATEV-Mitarbeiter
Frank_Fischer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Sehr geehrter Herr Leist,

eine Vorlage pro Rechtsform ist völlig ausreichend. Warum? Das Gliederungsschema = Zuordnungstabelle wird für die Dokumentvorlage nur benötigt, da ein Erläuterungsbericht mit entsprechender Gliederung in der Vorlage enthalten ist. Im Rahmen der Neuanlage oder Jahresübernahme wird aber stets die in Kanzlei-Rechnungswesen/Jahresabschluss hinterlegte Zuordnungstabelle gezogen und das Zahlenwerk entsprechend gegliedert dargestellt.

Sie können sich z.B. zunächst eine Vorlage für eine GmbH mit Zuordnungstabelle S50 anlegen und nach Ihren Wünschen gestalten und formatieren. Die fertige Vorlage speichern Sie sich anschließend für die Rechtsform KG oder OHG mit Zuordnungstabelle S56 oder S57 ab, da Sie hier ja keinen Anhang benötigen, dafür aber die Auswertungen KKE oder Ergebnisverwendung aufnehmen wollen. Durch das Speichern unter bleiben Ihre Formatierungen erhalten. Anbei eine Kurzanleitung zum Thema: Speichern unter - Dokumentvorlage unter anderem Gliederungsschema

Mit freundlichen Grüßen

Frank Fischer

Produktmanagement und Service Bilanzbericht

DATEV eG

michaelleist
Aufsteiger
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Hallo Herr Fischer,

vielen Dank für Ihre Ausführung. Auch wenn wir die Vorlage für die entsprechenden Rechtsformen weiterkopieren können, bleibt uns die Pflege dieser Vorlagen dennoch nicht erspart, richtig? Oder wird beim Jahreswechsel das Gliederungsschema auf das neue Jahr mit überommen?

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DATEV-Mitarbeiter
Frank_Fischer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Herr Leist,

nein, in der Vorlage bleibt nach dem Jahreswechsel das Gliederungsschema erhalten. In Berichten jedoch wird nach einer Jahresübernahme stets das neue in Kanzlei-Rechnungswesen hinterlegte Gliederungsschema übernommen. Pflegeaufwand ergibt sich in den Vorlagen eher, wenn es textliche Änderungen gibt (Stichwort: Datum der Produktprüfung) oder wenn auf Grund von berufsrechtlichen Änderungen weitere Texte hinzugefügt oder entfernt werden müssen.

Mit freundlichen Grüßen

Frank Fischer

Produktmanagement und Service Bilanzbericht

DATEV eG

michaelleist
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perfekt, vielen Dank für die Info.

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letzte Antwort am 27.11.2018 14:44:08 von michaelleist
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