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Kanzlei Rewe E-Bilanz-Fehler: Kapitalanpassung nach Betriebsprüfung

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letzte Antwort am 23.02.2023 12:30:21 von karin-baers
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karin-baers
Einsteiger
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897 Mal angesehen

Hallo,

 

ich muss Kapitalanpassungen gemäß einem BP-Bericht verbuchen. Der Ausweis im Ausdruck der Bilanz passt auch, nur die E-Bilanz weißt zwei Fehler genau in Höhe der Anpassungen aus. Ich habe die Fehlermeldung angehängt. 

 

Ich weiß nicht, wie die Anpassung aussehen muss, damit die E-Bilanz versendet werden kann. 

 

Kann mir hier irgendjemand helfen? 

 

Gruß,

Karin Baers

 

MHoeft
Fortgeschrittener
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Nachricht 2 von 4
884 Mal angesehen

Hallo,

 

haben Sie die EB-Werte angepasst?

 

M.E. müssen Sie dies über Korrekturbuchungen zum 01.01. des WJ eingeben.

mh
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guenther
Erfahrener
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Nachricht 3 von 4
866 Mal angesehen

Wir buchen in den Vorjahren (BP-Jahren) die Änderungen lt. BP-Bericht immer nach (nur im St-Recht...). Damit erübrigt sich ihr Fehler. Das FA hat ja im BP-Bericht die Vorjahres-Bilanz geändert.

 

In der HB wird in der nächsten offenen Bilanz gebucht.

 

Außerdem hatten wir es schon mehrfach, das dabei festgestellt wurde, dass die Prüferbilanz in sich nicht stimmt oder andere Fehler beim Prüfer auftauchen.

mfg Thomas Günther
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karin-baers
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 4 von 4
860 Mal angesehen

Hat sich erledigt. ich habe im vorjahr die Anpassungen erfasst, da kann es mir ja egal sein, wenn die E-Bilanz ein Problem hat, die muss ich ja nie mehr versenden. 🙂 

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letzte Antwort am 23.02.2023 12:30:21 von karin-baers
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