Hallo zusammen,
wir haben versehentlich bei der Neuanlage eines Mandanten eine Mandantenummer genutzt unter der bereits im Datev RZ Altbestände gespeichert sind. Somit kann ich keinen Lohn für 12/2023 abrechnen da die Abrechnungsstände nicht identisch sind.
In der Fibu haben wir natürlich auch die UStVA Oktober und November gebucht und übermittelt.
Kann ich den Mandantenbestand nicht einfach auf eine neue Mandantennummer kopieren? Natürlich vorher geprüft ob diese tatsächlich frei ist.
Wäre das Dokument 1036136 Punkt 2.1.2 hier das Richtige? Und kann die Mandantengenutzte Beraternummer dann auch mit der neuen Mandantenummer verknüpft werden?
Danke für eure Hilfe,
Gruß André
Gelöst! Gehe zu Lösung.
@a_dornfeld schrieb:
Kann ich den Mandantenbestand nicht einfach auf eine neue Mandantennummer kopieren?
Kann man via Bestandsdienste Rechnungswesen. Da müsste man ihn sogar einfach unter einer anderen Mandantennummer umspeichern können. Dann muss nicht kopieren & löschen.
Nur drauf achten, dass auch der Lohn im besten den gleichen Ordnungsbegriff verwendet.
@a_dornfeld schrieb:
Und kann die Mandantengenutzte Beraternummer dann auch mit der neuen Mandantenummer verknüpft werden?
Was genau bedeutet das? Ich sage einfach mal: ja.
Danke für deine schnelle Hilfe. Bin etwas unsicher, ist halt das erste mal das ich sowas mache 😉
Dann wäre ja meine genanntes Dokument richtig, da heißt es unter Punkt 2.1.2 Bestand auf neue Beraternummer und / oder Mandantennummer speichern......
Den Lohn lege ich dann unter der gleichen neuen Mandantennummer an.
Moin M oin
Für Rewe hat @metalposaunist schon die Lösung geschrieben..
Sofern Sie bereits den Lohn auf der "falschen" Mandantennummer angelegt haben, mit einem Rechtklickt auf die Leistungsübersicht dann "neuen Mandantenzuordnen". Wäre für mich der logische schnelle Weg.
Wenn Sie es hinbekommen haben, dann ist es gut, egal auf welchem Weg. Dann war ich zu spät.
QJ