Hallo zusammen,
es wurden in der Handelsbilanz die Konten 9294 bis 9296 bebucht. Kontenzweck ist andere Sonderposten, da es sich um EK ähnliche Beteiligungen handelt. In der Steuerbilanz ist hierfür der Kontenzweck Verbindlichkeiten ggü. stillen Beteiligten vorgesehen und man muss ein Sachkonto zuordnen. Warum funktioniert das nicht mit den Konten aus der Handelsbilanz 9294 bis 9296? Wir sind jetzt auf 3594 ff. ausgewichen, aber so richtig verstehe ich die Notwendigkeit nicht. Das Konto 9295 ist lt. SKR 04 frei und für alle
Hallo @Fregien,
ein Konto kann nur einen Kontenzweck haben. Dieser ist für beide Bereiche gültig. Ein unterschiedlicher Ausweis im Handelsrecht und Steuerrecht ist nur dann möglich, wenn dieser eine Kontenzweck den unterschiedlichen Ausweis in den zwei Bereichen vorgibt.
Wenn der Kontenzweck den unterschiedlichen Ausweis nicht vorgibt, müssen zwei getrennte Konten für Handelsrecht und Steuerrecht verwendet werden. Den Kontenzweck dann pro Konto entsprechend vergeben.
Weitere Informationen zum Kontenzweck allgemein:
Freundliche Grüße
Lukas Rudolph
Service Jahresabschluss & Anlag