Nachdem man nach HGB gebucht hat muss man ja für Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer den steuerrechtlichen Gewinn/Verlust ermitteln um danach weitere außerbilanzielle Korrekturen zu machen.
Kann man diese bilanziellen Korrekturen automatisiert per Knopfdruck machen, oder muss man die Umbuchungen wie z.B. nicht abziehbare Betriebsausgaben alle selbst vornehmen?
Wenn diese korrekt gebucht sind, werden diese bei der Programmverbindung automatisch richtig in die Erklärungen eingesteuert.
Da auch noch als Tipp:
Die Bilanzverbindung im Steuerprogramm (Überblick) - DATEV Hilfe-Center
Der Schnittstellenfunktionsplan Bilanz / KSt (Überblick) - DATEV Hilfe-Center
Beispiel KöSt für SKR 03: Checkliste S03-KSt-2020 - noch offen.xlsx (datev.de)
Und zum Thema Schulung, das hier angesprochen wurde: Bilanzieren mit DATEV Kanzlei-Rechnungswesen (Modul 1 + 2)