Hallo Zusammen,
ich brauche einmal Hilfe. Ich habe hier eine Rg. vom einem Fotografen, der Portraitfotos von den Mitarbeitern eines Mandanten gemacht hat. Hier ist nur eine Grundgebühr und digitale Bilder mit allen Rechten aufgeführt. Der Betrag ist größer als 450,00 EUR.
Zählt diese Leistung schon zur Abgabe an die Künstlersozialkasse? Ich erreiche bei der KSK keinen....
VG Ines
Es zählt im Prinzip alles, wirklich alles zu den abgabepflichtigen Entgelten.
Ausgenommen sind eigentlich nur reine Produktionskosten, also würde er die Fotos nachträglich 20 mal drucken.
Einige Infos gibt es im Dokument Info 25 - Informationen für Steuerberater .
Alle Informationen und Checklisten gibt es hier.
Das Webseminar "Künstlersozialabgabe - Basisinformationen" der KSK bietet ein wirklich guten Überblick.
https://www.kuenstlersozialkasse.de/service-und-medien/webseminare