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Künstlersozialkasse Fotograf

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letzte Antwort am 30.03.2023 17:21:07 von pogo
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ik_wk
Einsteiger
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Nachricht 1 von 2
372 Mal angesehen

Hallo Zusammen,

 

ich brauche einmal Hilfe. Ich habe hier eine Rg. vom einem Fotografen, der Portraitfotos von den Mitarbeitern eines Mandanten gemacht hat. Hier ist nur eine Grundgebühr und digitale Bilder mit allen Rechten aufgeführt. Der Betrag ist größer als 450,00 EUR.

 

Zählt diese Leistung schon zur Abgabe an die Künstlersozialkasse? Ich erreiche bei der KSK keinen....

 

VG Ines

pogo
Meister
Offline Online
Nachricht 2 von 2
337 Mal angesehen

Es zählt im Prinzip alles, wirklich alles zu den abgabepflichtigen Entgelten.

Ausgenommen sind eigentlich nur reine Produktionskosten, also würde er die Fotos nachträglich 20 mal drucken.

 

Einige Infos gibt es im Dokument Info 25 - Informationen für Steuerberater .

 

Alle Informationen und Checklisten gibt es hier.

 

Das Webseminar "Künstlersozialabgabe - Basisinformationen" der KSK bietet ein wirklich guten Überblick.

https://www.kuenstlersozialkasse.de/service-und-medien/webseminare

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letzte Antwort am 30.03.2023 17:21:07 von pogo
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