Hallo,
im Programm Kanzlei-Rewe wurde versehentlich der Jahresabschluss 2017 eröffnet.
Wie kann dieser wieder gelöscht werden damit er nicht im Arbeitsplatz angezeigt wird?
VG
Tax
In Bestandsdienste Rechnungswesen können Jahre gelöscht werden.
Bitte seien Sie vorsichtig beim Löschen, nicht dass dann das ganze Jahr weg ist (incl. der bisher erstellten Buchhaltung)!
Ja, das ist ganz wichtig.
kann beim löschen nur der Jahresabschluss teil ausgewählt werden?
Warum ist es Ihnen so wichtig, die Eröffnung des Jahresabschlussteils wieder rückgängig zu machen? In zwei Monate ist eh das neue Jahr da. Ich denke, Sie müssten nicht in Kanzlei-Rewe etwas löschen, sondern die angelegte Leistung. Wie Sie da vorgehen, kann ich Ihnen leider nicht sagen, ich denke, dass hängt auch davon ab, mit welcher EO-Version (compact / classic / comfort) Sie arbeiten.
Meines Wissens nach kann ein eröffneter Jahresabschluss nicht "gelöscht" werden.
Man könnte wohl die Fibu-Vorläufe exportieren, den Jahresbestand löschen, wieder anlegen und die Vorläufe wieder importieren.
Allerdings; Wie Frau Fitschen schon schrieb, tut ein angelegter JA nicht weh.
Vielleicht könnte ein Datev Mitarbeiter Licht ins dunkle bringen.?
Hallo,
den Ausführungen von Herrn Hansch ist nichts hinzuzufügen.
Mit freundlichem Gruß
Sabine Graf
Produktmanagement und Service
Betriebliches Rechnungswesen
DATEV eG
na ja, der Betriebsprüfer wird Ihnen ein Vorgehen:
Fibu-Vorläufe exportieren, den Jahresbestand löschen, wieder anlegen und die Vorläufe wieder importieren
zumindest mit einer Hinzuschätzung belohnen
Zur Ausgangsfrage: Ich fände es auch schön, einen versehentlich eröffneten JA -Teil wieder zurücksetzen zu können.
Ich muss meinen Jahresabschluss bzw. Zwischenabschluss zum Monat September auch löschen. Anderweitig wüsste ich nicht, wie ich einen Jahresabschluss anlegen kann. Der Zwischenabschluss blockiert die Funktion.
Unter Stammdaten kann entweder Eröffnungs-, Zwischen- oder Schlussbilanz ausgewählt werden.
Zur Ausgangsfrage: Ich fände es auch schön, einen versehentlich eröffneten JA -Teil wieder zurücksetzen zu können.
Ehrlich gesagt, kann ich auch nicht ganz nachvollziehen, warum es so schwierig sein soll, solange noch keine JA-Buchungen vorliegen, eine Leistung für den JA wieder zu löschen.
Wahrscheinlich wird die Eröffnung der JA-Leistung auch in anderen Programmen verwendet, die nichts mit der eigentlichen Buchführung zu tun hat.
Gruß A. Martens