Sehr geehrte Damen und Herren,
bei der Verwendung der Jahresabschlusspräsentation ist uns bei der Folie zur Ermittlung der Kenngröße kurzfristige freie Mittel aufgefallen, dass beim Fremdkapital bis 1 Jahr auch längerfristige Rückstellungen, wie Rückstellungen zur Aufbewahrungspflicht, aus den sonstigen Rückstellungen einbezogen werden, obwohl diese grundlegend eine Laufzeit von größer einem Jahr haben. Wir haben dazu auch in der Unternehmensanalyse bei den MIDIAS Auswertungen zum Wertenachweis der einzelnen Größen die Zusammensetzung des kurzfristigen Fremdkapital eingesehen und es wird immer beim langfristigen Fremdkapital abgebildet. Könnten Sie bitte erläutern, ob Sie eine andere Definition des Fremdkapitals kleiner 1 Jahr in der Jahresabschlusspräsentation verwenden oder die Größe unzutreffend ermittelt wird bzw. eine Einstellung bzw. der Kontenzweck angepasst werden müsste?
Information zur verwenden Vorlage: Jahresabschlusspräsentation (Standard/Standard Plus) mit Kontenzwecken.
Danke für Ihre Auskunft im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Guten Tag Maximilian_Fleischer,
die kurzfristigen freien flüssigen Mittel in der Jahresabschlusspräsentation errechnen sich wie folgt:
Die Größen Forderungen bis 1 Jahr und Fremdkapital bis 1 Jahr wie auch die flüssigen Mittel bilden wir aus Rechnungswesen nach. Diese gibt es dort in der Grafik Struktur von Vermögen und Kapital.
Sie finden diese Grafik, indem Sie unter Jahresabschluss ausgeben, die Auswertung Grafik auswählen.
Dort sind die sonstigen Rückstellungen in der Größe Fremdkapital bis 1 Jahr enthalten. In den Posten gehen auch noch andere langfristige Rückstellungen mit ein (z. B. Gewährleistungsrückstellung) sowie auch kurzfristige Rückstellungen.
Uns war es wichtig, die "neue" Jahresabschlusspräsentation (Standard/Standard Plus) möglichst nah am Rechnungswesen auszurichten. Bestehende MIDIAS-Größen/-Definitionen sind hier daher tatsächlich nicht mehr relevant.
Mit freundlichen Grüßen
Philipp Perout
Service und Lösungen Beratung
DATEV eG
Sehr geehrter Herr Pergou,
vielen Dank für Ihre Antwort mit den Erläuterungen. Ich finde, dass die Abbildung von längerfristigen sonstigen Rückstellungen (größer 1 Jahr) im kurzfristigen Fremdkapital nicht ganz zutreffend und zweckadäquat ist. Wäre es vielleicht möglich über den Kontenzweck oder eine ähnlichen Einstellung im Kanzlei-Rechnungswesen zu bestimmen, welche sonstigen Rückstellungen in das kurzfristige Fremdkapital aufgenommen werden?
Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Maximilian Fleischer
Hallo Herr Fleischer,
die Kennzahlen und Grafiken werden nicht über einzelne Kontenzwecke, sondern über die Bilanzposten abgefragt.
Daher bringt ein ändern des Kontenzwecks leider nichts.
Wir haben das Thema an unsere Entwicklungskollegen weitergegeben.
Freundliche Grüße
Bettina Dotzauer
Service Jahresabschluss & Anlagenbuchführung