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Ist-Versteuerung - Variierende Steuersätze

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letzte Antwort am 07.11.2018 17:02:56 von f_mayer
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f_mayer
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Ein Unternehmen verkauft Verschiedenes zu 19%, 7% und 0% Umsatzsteuer. Teilweise bezahlen die Kunden mit Giro- oder Kreditkarte. Das Unternehmen unterliegt der Ist-Versteuerung.

Wie verbucht man dies optimal? Ich hätte zunächst gesagt, dass man beim Verkauf schon den Erlös entsprechend verbucht, erst bei Zahlungseingang rauszufieseln welcher Betrag für welchen Steuersatz war scheint mir viel zu aufwendig.

Probleme:

- Lauter verschiedene Kunden, die auf einem Sammeldebitor gebucht werden.

- Die Zahlungen zu den einzelnen Rechnungen gehen nicht einzeln, sondern gesammelt auf dem Bankkonto ein (an einem Tag werden per Girokarte 10, 42, 23 und 76 bezahlt -> ein zwei tage später gehen 151 in einem Betrag ein).

Ich möchte natürlich, dass beim Zahlungseingang das Programm schon die richtigen Buchungssätze verwendet und ich dies nicht manuell nachvollziehen muss. Hat hier jemand ein paar heiße Tipps?

einmalnoch
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Denken Sie einmal über den Zahlungsvorgang nach. Der Zahlungseingang erfolgt nicht durch den Eingang vom Dienstleister auf dem Konto des Verkäufers sondern bereits bei Auslösen der Kartenautorisierung.

„Einen guten Ruf erwirbt man sich nicht mit Dingen, die man erst machen will.“ - Henry Ford
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f_mayer
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Verdammt, fällt auch der Begriff der Vereinnahmung im Einkommen- und Umsatzsteuerrecht auseinander?

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einmalnoch
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Nein, der Zahlungsvorgang mit Karte fällt, wie auch solche "old School" Sachen wie Scheck oder Wechsel, unter den Begriff Novation. Die Zahlung gilt mit Ende des Zahlungsvorgangs Karte als erfolgt, der Unternehmer hat jetzt die Forderung an den Zahlungsdienstleister, damit ist die Vereinnahmung erfolgt und zwar ertrag- wie auch umsatzsteuerrechtlich.

„Einen guten Ruf erwirbt man sich nicht mit Dingen, die man erst machen will.“ - Henry Ford
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f_mayer
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Hat sich hier etwas geändert? In den LEXinform Dokumenten 017798, 0631125 und 5301925 heißt es hier stets, der Zufluss erfolge mit der Gutschrift auf dem Konto (ein Abfluss erfolgt aber schon mit Unterschrift des Beleges).

Dies klingt für mich auch richtig, ich kenne eine Definition von Zufluss als "wirtschaftliche Verfügungsgewalt" und die hab ich ja erst wenn Geld auf mein Konto eingeht und nicht solange es noch bei einem dritten Kreditinstitut rumhängt.

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letzte Antwort am 07.11.2018 17:02:56 von f_mayer
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