Hier ist das Szenario:
Es ist eine deutsche Non-Profit-Organisation. Der Umsatz aus dem Verkauf innerhalb Deutschlands liegt unter der Umsatzsteuergrenze (22000 EUR), aber der Gesamtumsatz aus dem Verkauf von Online-Diensten in andere europäische Länder liegt bei etwa 20.000. Muss sich die Organisation in diesen europäischen Ländern für die Mehrwertsteuer registrieren und mit der Berechnung der Mehrwertsteuer beginnen?
In Betriebliches Rechnungswesen verschoben, Kategorie Allgemein zugeordnet.
"Non-Profit" interessiert das UStG nicht.
Trifft Absatz 3 zu:
https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__19.html
Ja. Ende.
Nein. https://europa.eu/youreurope/business/taxation/vat/vat-digital-services-moss-scheme/index_de.htm
Vielen Dank für Ihre Antwort. Anscheinend ist die Organisation umsatzsteuerpflichtig. Die innergemeinschaftliche Schwelle wurde im ersten Gründungsjahr überschritten und die Umsatzsteuerregistrierung wurde noch nicht durchgeführt.
Kann die Organisation Mehrwertsteuer ab dem nächsten Geschäftsjahr erheben?
Für diese Fragen sollten sie Ihren Steuerberater bemühen. Der kennt Ihre Organisation und kann darauf schnell und sicher antworten.