Hallo Zusammen,
wir haben aktuell folgenden Fall:
Wir (GmbH & Co. KG) beauftragen einen unserer Mitarbeiter als Mystery Shopper in ein paar Filialen Test-Einkäufe zu machen. Das verauslagte Geld bekommt dieser Mitarbeiter wieder über die Lohnabrechnung als Nettoabzug ausbezahlt.
Meines Wissens nach handelt es sich für uns um einen Innenumsatz, der nicht steuerbar ist.🤔
Könnt Ihr mir hier weiterhelfen?
Danke Vorab
Viele Grüße
StoNA
Spätestens wenn der Mystery Shopper an der Kasse steht, bezahlt hat und den Bon in der Hand hält schulden Sie die Steuern mindestens nach 14c UStG...
Ausgewiesene Steuer -> geschuldete Steuer...
Soweit meine bescheidene - nicht rechtsverbindliche - Meinung.
Kauft der Mitarbeiter für sich oder für das Unternehmen?
Wenn für das Unternehmen, dann würde ich auch einen Innenumsatz sehen.
Ein Innenumsatz ist nie ein Fall für §14c, da nur ein Eigenbeleg ohne Wirkung nach Außen.
Fraglich ist dann natürlich die Verbuchung und Darstellung. In einem Kassensystem ist das ja erstmal als normaler Erlös verbucht. Das Rückgängig machen ist dann Ordentlich zu dokumentieren.
Für das Unternehmen.
Genau, das war auch mein Gedanke.
Die Dokumentation würde dann natürlich ordentlich laufen.
Der Mystery- Käufer kauft doch als "normaler Kunde" mit Beleg auf seinen Namen.
Was passiert mit der Mystery- Ware?
Wie wäre die Idee, die Ware irgendwo wieder per Retoure mit ordentlicher Gutschrift ins System zu bringen?
Genau, der Mystery Shopper kauft auf seinen eigenen Namen.
Die Ware kommt dann zurück in unser Hauptlager und wir dann wieder verkauft.
Die Gutschrift wäre möglich zu erstellen.
also zu buchen analog einer Reklamation, eines Widerrufes oder ähnlichem.
Ware geht zurück und Mystery erhält die Gutschrift.
Das Geld erhält Mystery bequem über seine Lohnabrechnung, und alles ist auf NULL.