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Individuelle Steuerschlüssel: zeitabhängiger Aufteilungsfaktor bei nicht abzugsfähiger Vorsteuer

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letzte Antwort am 25.09.2025 15:46:43 von Andreas_Thaler
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Phexi
Einsteiger
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Hallo Community,

 

die Frage hat nur indirekt was mit dem Konjunkturpaket zu tun (wobei es auch hier praktisch wäre).

 

Wir haben bei allen Mandaten teilweise nicht abzugsfähige Vorsteuer, die sich auch mal unter dem Jahr ändern kann.

 

Jedoch muss ich jedes mal einen neuen individuellen Steuerschlüssel anlegen, wodurch dann wieder der Datenimport aus den Vorprogrammen nicht mehr funktioniert, weil ich dann jedes mal meine Schnittstelle umprogrammieren müsste. Würde ich den Steuerschlüssel einfach nur ändern, und ich hab doch noch eine Nachbuchung, dann stimmt es auch wieder nicht. Furchtbar.

Warum gibt es nicht die Möglichkeit zu sagen: Gleicher individueller Steuerschlüssel, aber vom 01.01.-31.05. hat man Aufteilung X, vom 01.06.-31.12. Aufteilung Y ?

Zudem gibt es ja noch ein zweites Problem, dass man das Leistungsdatum bei individuellen Steuerschlüsseln nicht nutzen kann. Das ist eigentlich fast ein K.O. Kriterium für DATEV, da wir bei keiner einzigen Firma damit arbeiten können.

DATEV-Mitarbeiter
Nida_Niazioglou
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 4
203 Mal angesehen

Hallo, 

 

der Faktor 2 Steuerschlüssel kann immer nur für ein ganzes Jahr angelegt werden. Eine zeitliche Begrenzung ist derzeit nicht möglich. Eine rückwirkende Änderung ist nicht möglich, da alle Buchungen mit diesem Schlüssel zunächst festgeschrieben werden müssen damit ein bestehender Steuerschlüssel geändert werden kann.

 

Mit freundichem Gruß 

Nida Niazioglou

Service Rechnungswesen (FIBU)

DATEV eG

Mit freundlichen Grüßen
Nida Niazioglou | Service Rechnungswesen (FIBU) | DATEV eG
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SandraKr
Beginner
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Nachricht 3 von 4
52 Mal angesehen

Könnten Sie bitte noch einmal auf die zuvor gestellte Frage zur Nutzung der Leistungsdaten bei individuell angelegten Steuerschlüsseln eingehen? Vielen Dank.

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DATEV-Mitarbeiter
Andreas_Thaler
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 4 von 4
23 Mal angesehen

Hallo @SandraKr ,

 

das Leistungsdatum kann in den DATEV-Rechnungswesen-Programmen nur erfasst werden:

• Wenn es sich um eine Eingangsrechnung oder Ausgangsrechnung handelt.

• Wenn das Leistungsdatum kleiner als das Rechnungsdatum ist.


Die Erfassung eines Leistungsdatums ist nicht zulässig:

• Bei Buchungen auf ein Bankkonto oder Kassenkonto.

• Wenn eines der genutzten Sachkonten oder der Steuerschlüssel eine individuelle Kontenfunktion mit Faktor 2 enthält.


Weiterführende Informationen zum Thema Leistungsdatum und den Ratgeber Leistungsdatum finden Sie im DATEV Hilfe-Center, Dok.-Nr. 9211426

Viele Grüße
Andreas Thaler | Service Rechnungswesen (FIBU) | DATEV eG
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letzte Antwort am 25.09.2025 15:46:43 von Andreas_Thaler
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