Guten Morgen,
kennt jemand ein Buchungskonto für die Homeofficepauschale für Unternehmer?
Diese können m.E. auch für Samstagsarbeit zu Hause die Pauschale geltend machen. Ein Arbeitszimmer bei Wohneigentum setze ich nicht gern an, da die Gefahr der Aktivierung und Versteuerung der stillen Reserven besteht.
Ob 4 Abs. 7 EStG hier gilt, bin ich nicht sicher.
mfg
Thomas Günther
Ich würde es als sonstige Raumkosten verbuchen.
Die Aktivierungspflicht entfällt normalerweise wegen Geringfügigkeit und die Pauschale kann nur an Tagen angesetzt werden, an denen es weder eine Dienstreise noch eine Fahrt zur 1 Ts gab, von daher ist ein normaler Samstag durchaus tauglich.
Einfache Anbindung aller Mandanten ans DMS mit meineKanzlei.io
Kollegenseminar buchen: Next Level Digitalisierung mit DATEV