Ein hallo in die Community.
Ich bin ein einfacher Steuerfachangestellter, der wenig Erfahrungen in Datev gesammelt hatte.
Aber ich bilde mich weiter und weiter. Nun bin ich bei einer Weiterbildung, die auch die Bilanzbuchhaltung betrifft. Bis zum heutigen Datum war es immer so, dass Jahresabschlüsse nicht von mir durchgeführt worden sind, wenn es sich in Richtung Bilanz ging.
Nun bilde ich mich in diesem Bereich weiter, und es tauchen meinerseits Fragen auf, die für mich, nach meinem Wissenstand unglaublich erscheinen. Das Szenario:
Jahresabschlussarbeiten an einem Einzelunternehmer Vereinbarte entgelte. Verpflichtet zu BVV.
GewSt. USt. werte in die Schlussbilanz übergeben. Jahresabschlüsse, Werteprotokolle und Bescheinigungen alles Plausibel alles abgeschlossen. Schön das/die BVV angesehen.
Hier im einzelnem: Kapital Konto Beispiel Summen:
Bilanz:
Passiva:
Kapitalkontoentwicklung:
= 134.719,27€ Kapital Lt. St.Bilanz
Nur als Bsp.
Der Dozent meint nun: SBK sollen ja dem EB Wert des neuen Wirtschaftjahres entsprechen.
Bis dahin laufe ich mit. Eröffnungsbilanz erstellt, und und und.
Nun werden die Konten ins neue Jahr vorgetragen oder im neuen Jahr aus dem Altem Jahr geholt. Nun übergebe ,oder hole (Je nach Arbeitsweise) meine Bestandskonten. BSP hier auch unter anderem zum Beispiel: 520 an 9000
unter anderem steht hier auch das Passivkonto EK mit einem Bilanzwert des Vorjahres
Was der Dozent nicht übergeben hatte sind die konten Privatentnahme und Privateinlage
Und hier ist auch die Frage: Nach der übergabe des EK 2010 Var. EK (SKR 04) steht das EK (2010) mit 152.764,96 im H.
Und das sollen wir dann Händisch ändern, in die Summe siehe Oben: 134.719,27€
Begründung des Dozenten: Weil die Schlussbilanz das wie oben zu sehen ist vorgibt. Ich kann das nachvollziehen, nur wäre ich der meinung Datev würde hier das EK Konnto richtig darstellen. Summe Aktiva ./. Summe Passiva = Summe EK aber neee laut Dozenten passiert das eben nicht.
Laut der Schule und wie ich die GoB verstanden habe, dürfte ich das EK nicht einfach so ändern.
Der Beleg ist ja die Schlussbilanz des Vorangegangenen Wirtschaftsjahres. Dort steht ja die Summe aus der Kapitalkontenentwicklung. Berechne ich das EK Schrifftlich für das neue Jahr ist der Schritt nachvollziehbar. Dennoch steht die Summe der BVV und der Eigenkapitalkontenentwicklung ja schon bereit. Warum übernimmt Datev das nun nicht ins neue Jahr? Und in wie weit kann ich dem vertrauen, was der Dozent hier sagt? Und vor allem Darf man dann einfach so in das Konto 2010 eingreifen?
Ich bedanke mich für für das mitlesen und eventuelle hilfen zu diesem Thema.
Liebe Grüße
Hallo
Ja, das Konto EK ist händisch mit 134.719,27 Euro zum 01.01. gegen 9000 zu eröffnen.
Privatentnahme- und Privateinlagekonten stellen ja Unterkonten zu dem Konto 2010 dar. Abgeschlossen wird das Privatkonto deshalb zum 31.12.202X mit diesem Betrag, welchen du zum 01.01.202X mit diesem eröffnest.
Bei Personengesellschaften macht dir das DATEV dann sogar seit einiger Zeit relativ automatisch, bei ner Kapitalgesellschaft hast du ziemlich oft das Ergebnisvortragskonto vor Verwendung welches du ebenfalls manuell vortragen musst (Privatvorgänge hast du aber bei letzterem im eigentlichen Sinne ja nicht).
FG
Hallo,
Danke für die Antwort, die hat mir geholfen.
M.W. wurde auch der Wunsch andernorts bereits geäußert, dass es eine Jahresübernahme für Kapitakonten geben muss, denn hier ist eine "Jahresübernahme-Barriere" vorhanden.
FiB-Salden, Opos-Salden, USt-Konten, Kontenbeschriftungen . . . im Prinzip kann alles automatisiert vorgetragen werden, außer das saldierte Schlusskapital des Vorjahres.
Das ist nicht besonders toll und ärgert mich immer wieder.
Im Übrigen sollte die Jahresübernahme in einer Funktion zusammengefasst werden, statt mehrere Funktionen ausführen zu müssen.
In dieser könnte bspw. angekreuzt werden, was vorgetragen werden soll. Wäre schon ein großer Schritt nach vorne diesbezüglich.
Im Moment gleicht es leider eher einer "Hilfslösung".
Hallo
das hört sich vernünftig an. Zumindest bin ich nun schlauer. Aber wenn eine Jahresübergabe angestoßen wird,
könnte man eine Abfrage erstellen, was mitgegeben werden sollte. Ist vielleicht keine schlechte Idee. Für mich als Anfänger ist dieses Manuelle anstoßen eventuell eine Verwirrung. Auch meine Kollegen haben meist vermeintlich vergessen, die USt-Werte zu übergeben.
Grüße
Der Wolle