Hallo DATEV-Community,
folgender Fall: ein Mandant (Handwerker) hat einen Firmenwagen im Anlagevermögen, bei welchem keine Privatnutzung gebucht wird. Wurde u.a. durch eine Betriebsprüfung für in Ordnung erklärt.
Nun ist Mandant Handwerker seit längerer Zeit arbeitsunfähig und sein Betrieb steht still, er hat keine Angestellten.
Welche PKW Kosten dürfen trotzdem weiterhin als Betriebsausgaben berücksichtigt werden?
AfA und Kfz-Steuer klar, da sich der PKW im Anlagevermögen befindet.
Doch was ist mit Tankrechnungen, welche er einreicht? Da die Privatnutzung nicht gebucht wird, da "reiner Firmenwagen" darf doch auch keine Tankrechnung als Betriebsausgabe auftauchen, solange keine Erlöse mehr erfolgen? Das würde sich ja widersprechen?
Hallo,
die Frage ist hier nicht, welche Kfz-Kosten geltend gemacht werden (dürfen), sondern ob nicht doch eine private Mitbenutzung des Fahrzeugs vorliegt (mit den entsprechenden Rechtsfolgen).
Beste Grüße
Christain Wielgoß
Entweder Sie bringen eine Begründung warum der PKW trotz Ausfall weiterhin betrieblich genutzt wird z.B. für betriebliche Anschaffungen oder der PKW wird für ein paar Monate auch privat genutzt und der Geldwerte Vorteil muss für diese Zeit versteuert werden.