Liebe Community,
ich benötige dringend euren Rat.
Unser Mdt. verkauft Gutscheine über den Onlineshop bedeutet die PayPal-Zahlung passiert vor der Rechnungsstellung.
Bei Buchung Einlösung der Gutscheine mit Rechnungseinbuchung der Leistung entsteht das Problem, dass die Steuer danach gebucht wird.
Ich habe euch mal als Anlage beigefügt wie es bisher gebucht wurde und was uns als Alternative eingefallen ist.
Vielen Dank für eure Hilfe.
Ich kann und will hier nichts malen oder von schwierig lesbaren Fotos/ Zeichnungen interpretieren, auch fachlich bin ich vielleicht unterbelichtet bis disqualifiziert, aber Gutschein = Zahlung ohne konkreten Zweck, also normalerweise Anzahlung - ohne steuerbare Ware/(Gegen)Leistung -, also ganz schwer = nicht umsatzsteuerbar. Oder?
PayPal oder egal spielt dabei nicht die Mandoline.
Buchungsbeispiele = hier: Dokument 5305720 - Gutscheine - Buchungsbeispiele - LEXinform/Info-DB (datev.de)
Wie überhaupt das Hilfecenter www.datev.de/hilfe zu >80% ein wenig oder mehr bis ganz viel weiterhilft? Gerne!
Das Hilfecenter habe ich bereits ausführlich durchgeschaut.
Hier vielleicht etwas besser erklärt:
Mehrzweckgutscheine richtig verbuchen bei Gewinnermittlung/ Istversteuerrung damit die Steuer nicht doppelt und auch richtig nicht 16% und 19% verbucht wird?
Dezember 2020
Zahlungseingang Gutschein 1820 Paypal an 10000 Debitor 10,00 € (zu diesem Zeitpunkt ist noch nicht bekannt für was die Zahlung steht).
Rechnung Gutschein
Debitor an 3786 10,00 €
Rechnung für Leistung in Höhe von 30,00€ ist geschrieben und Gutschein 10,00 € eingelöst
Debitor an 4410 für 19% 30,00 € (Leistung wird erst in 2021 erbracht)
3786 an Debitor 10,00 € und ab da entsteht das Problem. Es wird 3805 und 3815 (16 %) ausgelöst und durch 4410 19%.
Ich buche ohne Steuerschlüssel da 4410 ein Automatikkonto ist und der Gutschein da Mehrzweck ja ebenfalls ohne Steuer gebucht wird eben bis zur Einlösung für eine Leistung.
Hallo @Ashley123,
anhand Ihrer Beschreibung kann das Problem nicht vollständig nachvollzogen werden.
Wenden Sie sich bitte an unseren Programmservice Rechnungswesen (Dok.-Nr.: 1071593 - Servicekontakt anlegen), falls wir Ihren Sachverhalte mit den genutzten Kontenfunktionen prüfen sollen.
Mit freundlichen Grüßen
K. Schönweiß
Service Rechnungswesen (FIBU)
DATEV eG
Moin,
wenn ich Sie richtig verstehe, haben Sie die fachlich-rechtliche Seite abgeklärt und es geht hier nur um ein Problem, dies buchungstechnisch abzubilden.
Sachverhalt, soweit ich in nachvollziehen kann:
Der Gutschein wurde 2020 verkauft und in 2021 eingelöst. Da es ein Mehrzweckgutschein ist, wird die USt erst bei Einlösung fällig.
Außerdem ist der Mandant Ist-Versteuerer.
Dann müssten Sie aber doch bei der Buchung 3786 an Debitor 10,00 € den richtigen Steuerschlüssel (3 für 19%) einfügen und die Buchung sollte auf dem richtigen USt-Konto landen, denn die Einlösung des Gutscheins ist ja Teil der Zahlung (Ist-Versteuerer). Oder lässt DATEV den Steuerschlüssel bei dieser Buchung nicht zu?
Viele Grüße aus dem Norden,
bfit
Mehrzweckgutschein bei Gewinnermittlung/ Istversteuerrung richtig buchen damit die Steuer nicht doppelt und auch richtig nicht 16% und 19% verbucht wird?
Dezember 2020
Zahlungseingang Gutschein 1820 Paypal an 10000 Debitor 10,00 € (zu diesem Zeitpunkt ist noch nicht bekannt für was die Zahlung steht).
Rechnung Gutschein
Debitor an 3786 10,00 €
Rechnung für Leistung in Höhe von 30,00€ ist geschrieben und Gutschein 10,00 € eingelöst
Debitor an 4410 für 19% 30,00 € (Leistung wird erst in 2021 erbracht)
3786 an Debitor 10,00 € und ab da entsteht das Problem. Es wird 3805 und 3815 (16 %) ausgelöst und durch 4410 19%.
Ich buche ohne Steuerschlüssel da 4410 ein Automatikkonto ist und der Gutschein da Mehrzweck ja ebenfalls ohne Steuer gebucht wird eben bis zur Einlösung für eine Leistung.