abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

GoBD – Konten

3
letzte Antwort am 02.02.2020 15:07:18 von 0815
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
0815
Fachmann
Offline Online
Nachricht 1 von 4
470 Mal angesehen

Hallo zusammen,

 

mal eine Frage zu den GoBD: Können die GoBD bei einem Bilanzierer verletzt sein, wenn ein falsches Konto bebucht wird, sagen wir mal beispielsweise Telefonkosten auf das Konto Buchführungskosten? Oder ein Extrembeispiel, alle Einnahmen sind auf ein einziges Erlöskonto gebucht, alle Ausgaben auf ein einziges Aufwandskonto?

 

Es handele sich um einen Bilanzierer. Alles andere entspräche den GoBD, auch alle Steuersätze sind richtig. Saldierungsverbot ist berücksichtigt; Einnahmen und Ausgaben sind getrennt.

 

Ich habe in den GoBD nichts gefunden, was bestimmte (korrekte) Konten vorgibt. Aber diese "Idee" wurde an mich herangetragen ...

 

Vielen Dank vorab & viele Grüße.

Gelöschter Nutzer
Offline Online
Nachricht 2 von 4
453 Mal angesehen

Ich würde sagen ja, da es ein Verstoß gegen die Bilanzklarheit ist. Ferner sind ja auch die Gliederungspflichten und Ausweißpflichten nicht (richtig) berücksichtigt.

 

Gruß Achilleus

heitschmidt
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 3 von 4
437 Mal angesehen

Werter 0815,

 

bitte verstehen Sie mich nicht falsch - ich will Ihnen nicht zu nahe treten, aber Ihre Ausführungen lassen den engen StB-Blick erkennen. Die GoBD stammen aus der Feder des BMF, geben also auch dessen spezifischen Blickwinkel wieder. Aber es gibt auch jenseits noch ein Welt, nämlich die handelsrechtliche, deren Regeln grundsätzlich in den GoB (als unbestimmtem Rechtsbegriff) festgehalten sind- und natürlich im Handelsgesetzbuch. Und darauf wird auch in den GoBD Bezug genommen (Rz. 3, 17 ff.). Mithin sind auch die handelsrechtlichen Buchführungsregeln für die GoBD zu beachten. Die HGB-Vorschriften (§§ 238 HGB ff.) helfen Ihnen bei dem konkret angesprochenen Problem nicht weiter, weil es dort keine spezifischen Aussagen gibt. Aber auch dort wird auf die GoB verwiesen (§ 239 Abs. 4 Satz 1 HGB). Die GoB kennen den Grundsatz der "Kontenklarheit und Kontenwahrheit". Damit ist z.B. gemeint, dass auf dem Konto Telefonkosten eben nicht Buchführungskosten gebucht werden dürfen. Konkret wird vorausgesetzt:

1. sachgerechte Kontierung,

2. eindeutige, die Inhalte kennzeichnende Bezeichnung der einzelnen Geschäftsvorfälle,

3. lesbare Aufzeichnungen,

4. klare Kennzeichnung von Umbuchungskorrekturen unter Beschränkung auf das unbedingt erforderliche Maß,

5. klare Darstellung des Zusammenhags zwischen den einzelnen Buchungen nach dem Gesetz der Doppik,

6. eindeutige Verweisung auf die den Buchungen zugrunde liegenden Belege.

 

Wenn Sie an weiteren Details interessiert sind, empfehle ich ein Auffrischung durch Lesen des Standardwerks von Ulrich Leffson, Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung.

 

Einfach alles - als Extrem - auf ein oder zwei Konten buchen, ist damit ein Verstoß gegen die GoB und dann auch gegen die GoBD.

 

Eine ganz andere Frage ist, von wem und wie solch ein Verstoß geahndet wird.

 

Beste Grüße

H. Heitschmidt

0815
Fachmann
Offline Online
Nachricht 4 von 4
392 Mal angesehen

Hallo Herr Heitschmidt, 

 

vielen Dank für Ihre Zeit und die aufschlussreiche Antwort! 

 

Viele Grüße.

0 Kudos
3
letzte Antwort am 02.02.2020 15:07:18 von 0815
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage