Hi,
ich habe eine Frage. Ein Mandant nutzt für den Zahlungsverkehr der GmbH&Co. KG das Bankkonto der Komplementär GmbH.
Ich kann somit in der Buchhaltung der KG das Bankkonto nicht direkt buchen, da Kontoinhaber nicht die KG ist.
Die Komplementär GmbH hält keine Geschäftsanteile and der KG, nur Verwaltung und Haftung.
Wie buche ich nun Zahlungsein/-ausgänge auf dem Bankkonto für Geschäftsvorfälle der KG. Kann man hier jeweils ein Zwischenkonto bebuchen quasi als "Schnittstelle". Und wie benennt man dies.
Oder sind dies alles Einlagen-/Entnahmen des Komplementärs gegen ein Kapitalkonto der Komplementär GmbH. Und Dann jeweils eine Buchung vom Kapitalkonto gegen den Geschäftsvorfall?
Besten Dank für einen Hinweis.
Ob man einen Mandanten braucht, dem es wirtschaftlich so schlecht ginge, daß keine Bank seiner KG ein auf Guthabenbasis geführtes Konto führen wolle?
Sie können sich nur helfen, indem Sie die Bankvorfälle, die nicht die GmbH betreffen, mittels Verrechnungskonto in die KG spiegeln. Also als Forderungen / Verbindlichkeiten der Gesellschaften untereinander, die sich in deren Bilanzen natürlich gegenseitig decken müssen. Das macht Arbeit, die man sich auch honorieren lassen sollte.