Das KSt-Programm berechnet in der Erklärung zur gesonderten Feststellung KSt 1F auch den ausschüttbaren Gewinn (Zeile 11 ff). Dazu habe ich eine Frage in Sachen einer Kleinst-GmbH, Bilanzaufstellung vor Verwendung des Jahresergebnisses (also Ausweis Jahresergebnis, Gewinn-/Verlustvortrag vor Verwendung, Kapitalfehlbetrag - kein Ausweis Bilanzgewinn, Gewinn-/Kapitalrücklagen). Es ist etwas kompliziert, da in den Vorjahren viele Verlustvorträge aufgelaufen sind, die jetzt aber aufgebraucht sind. Das steuerliche Einlagenkonto ist bisher mit 0 festgestellt wegen der Verluste.
Ich habe herausgefunden, dass in KSt in den "Berechnungslisten" -> "zu versteuerndes Einkommen" -> "Kennzahlen" die "Ermittlung des EK lt. Steuererklärung zum Ende des Wj" abgerufen werden kann.
Nun hätte ich eine fachliche Frage zu der Thematik:
In meinem Fall gibt es keine Steuerbilanz, nur eine Handelsbilanz (nur mit steuerlich nicht abziehbaren Bewirtungsaufwendungen). Deshalb werden in Zeile 11 die Felder unter b) ausgefüllt. Den ersten Wert "EK lt. Handelsbilanz zum Schluss des vorangegangen Wj." übernimmt das Programm aus den Bilanzwerten.
Den zweiten Wert "Korrekturbetrag zum EK lt. Handelsbilanz..." unterlegt es erst einmal mit dem in der Vorjahressteuererklärung eingetragenen Wert.
Den muss man nun wohl manuell ändern? Trage ich hier die steuerlich nicht abziehbaren Bew.aufw. ein? Diese sind ja programmtechnisch auch erfasst, werden hier aber nicht automatisch übernommen?
Und muss ich hier fachlich auch die nicht eingezahlten ausstehenden Einlagen eintragen?
Das ist mir unklar. Im Vorjahr wurde es so gemacht.
Ich habe allerdings das BMF vom 04.06.2003 - IV A 2 - S 2836 - 2/03 so verstanden, dass es zur Ermittlung des ausschüttbaren Gewinns i.S.d. § 27 Abs. 1 S. 5 KStG auf das gezeichnete Stammkapital ankommt, unabhängig von dessen Einzahlung.
In der "Ermittlung des EK laut Steuererklärung zum Ende des Wj" - wie oben beschrieben unter den "Kennzahlen" abrufbar - wird nun erst der Korrekturbetrag zum Schluss des Vorjahres dazu addiert (nicht eingezahlten Einlagen und nicht abz. Bew.aufw.) und dann der Korrekturbetrag zum Ende des Wj wieder abgezogen - allerdings der selbe Wert, obwohl doch die Höhe der nicht abz. Bew.aufw. im laufenden Wj anders ausfällt. Wo könnte ich den zweiten Wert denn ändern? Ich kann nur den ersten Wert (zum Schluss des vorangegangenen Wj) ändern.
Wie machen das andere Praktiker?
Und wie ermittelt sich nun der ausschüttbare Gewinn?
Die Berechnung unter "Kennzahlen" sieht wie folgt aus (mit bsp. Zahlen):
Ek Handelsbilanz zum Schluss des Vorjahres -5.000
+ Korrekturbetrag zum EK lt. Handelsbilanz Schluss Vj 12.000
(ausstehende Einlagen und nicht abz. Bew.aufw.)
= EK lt. Steuerbilanz zum Schluss des Vj/Beginn lfd Wj 7.000
+ JÜ 35.000
= EK lt. Steuerbilanz zum Ende des Wj 42.000
- Korrekturbetrag zum EK lt. Handeslbilanz Ende Wj - 12.000
= EK lt. Handelsbilanz zum Ende des Wj 30.000
Wie viel kann ausgeschüttet werden?
Es wurde ein JÜ von 35.000 erzielt, doch nach Abzug des Stammkapitals von rund 25.000 dürften nur 5.000 ausschüttbar sein, richtig? Das steuerliche Einlagenkonto beträgt bisher 0.
Für Antworten bedanke ich mich im Vorhinein.