Hallo Community,
ich erstelle die EÜR nach § 4 Abs.3 EStG für einen (nicht gemeinnützigen) wirtschaftlichen e.V. . Gebucht wird mit dem SKR 03. Grundsätzlich unterliegen alle Einnahmen (bis auf die echten Mitgliedsbeiträge) der KSt.
Gibt es eine Konto im Einnahmenbereich (für die echten Mitgliedsbeiträge), welches bei der EÜR im Bereich der "Ermittlung des steuerlichen Gewinns" wieder abgezogen wird?
(Analog zu dem Konto "nicht abzugsfähige BA"?)
Vielen Dank vorab für Infos !
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Sehr geehrter Herr Meyer,
ich gehe stark davon aus, dass das Konto 2747 (Sonstige steuerfreie Betriebseinnahmen) diesen Zweck erfüllt. Sollte dies nicht der Fall sein, benennen Sie einfach das Konto 2744 (Investitionszulagen (steuerfrei)) um. Dieses müsste sich auf jeden Fall so verhalten.
Viele Grüße
Lars Asmus
Sehr geehrter Herr Asmus,
vielen Dank für die Info!