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Gewinnermittlungsart

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letzte Antwort am 06.02.2019 13:50:45 von Gelöschter Nutzer
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xantaq27
Beginner
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Eine Frage in die Runde: Seit der Jahresübernahme auf 2019 weist Datev die Fehlermeldung "  Gewinnermittlungsart Fehler  " beim  Kontenzweckstatus  für einen Einzelunternehmer, Gewinnermittlungsart " EÜR " aus. Es werden dann vier Verrechnungs- und Forderungskonten aufgeführt,  bei denen ein EB-Wert aus 2018 übernommen wurde.

Die Gewinnermittlungsart und der Kontenzweck für alle Sachkonten haben sich allerdings nicht geändert und in 2017 und 2018 erscheint hier keine Fehlermeldung.

Daher die Frage, wie man eine korrekte Gewinnermittlungsart ändern soll, nur damit diese Fehlermeldung verschwindet.

Für sachdienliche Hinweise bin ich dankbar.

DATEV-Mitarbeiter
Katharina_Schoenweiss
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 3
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Hallo xantaq27,

der Kontenzweckstatus wird ab Version 7.2 der DATEV-Rechnungswesen-Programme angezeigt.

Prüfen Sie bitte für die Wirtschaftsjahre 2018 und 2019 die aktuellen Einstellungen zur Gewinnermittlungsart unter Stammdaten | Mandantendaten | Grunddaten.


Wenn Sie bei der Kontenzweckprüpung folgenden Hinweis bekommen "REW91866 Die gebuchten Konten passen nicht zur Gewinnermittlungsart" kommen mehrere Ursachen in Frage:


1. Das Konto wurde individuell beschriftet und bebucht. Der Kontenzweck wurde nicht angepasst, und passt nicht mehr zum Sachverhalt, der auf dem Konto gebucht wird. Abhilfe Kontenzweck anpassen.


2. Die bebuchten Konten für die Gewinnermittlungsart sind nicht korrekt oder das Buchungsverhalten entspricht nicht den gesetzlichen Anforderungen. Abhilfe Buchungsverhalten prüfen.


Eine unterstützende Vorgehensweise, je nach Sachverhalt erhalten Sie im Dokument  1000184 - REW91866 Die gebuchten Konten passen nicht zur Gewinnermittlungsart .


Und welche Konten zur Gewinnermittlungsart: Einnahmenüberschussrechnung erfasst werden können, erfahren Sie Im Dokument 1004020 - Neue Konten für ergebniswirksame/ nicht ergebniswirksame sonstige Verbindlichkeiten und Forderungen .


Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an den Programmservice Rechnungswesen.


Mit freundlichen Grüßen

K. Schönweiß
Service Rechnungswesen (FIBU)
DATEV eG

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Gelöschter Nutzer
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Nachricht 3 von 3
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Hallo Frau Schönweis,

Danke für die Info. Ist das Verfahren mit Ihren Steuerkollegen bzw. der Finanzverwaltung abgestimmt? In der Anlage EÜR werden so zukünftig unter Umständen erhebliche Beträge unter der Aufwandsposition xy im Soll und einer Position "Neutralisierung ... " im Haben ausgewiesen, die eigentlich direkt hätten saldiert werden müssen. Der Hinweis im Info-Dokument "Ausblick: In einer zukünftigen Programmversion ist eine Lösung geplant, die die Aufwendungen bzw. Erträge zum Zeitpunkt der Bezahlung automatisch im korrekten Posten berücksichtigt. Um diese Sachverhalte eindeutig zu erkennen, ist die Bebuchung der neuen Konten erforderlich" ist vor dem Hintergrund der Entwicklungsgeschwindigkeit bei der Datev nicht wirklich ein Trost.

Viele Grüße

Jupp Schmitz

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letzte Antwort am 06.02.2019 13:50:45 von Gelöschter Nutzer
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