Guten Tag in die Community,
es gibt ein Thema, bei dem ich nicht so richtig weiterkomme.
Ein bilanzierender Einzelunternehmer ist Gesellschafter einer GmbH, an der er zu 94% beteiligt ist. Die Anteile wurden fremdfinanziert. Die Anteile und das Darlehen aus der Anschaffung sind in der Bilanz des EU erfasst.
Nun werden jährlich Gewinnausschüttungen ins BV des EU realisiert.
Die Ausschüttungen werden über das Ertragskonto (SKR03) 2626 erfasst und die Zinsen aus dem Darlehen über 2116.
Nun ist es so, dass die Ausschüttung im Teileinkünfteverfahren zu einer Kürzung bei der Ermittlung des steuerlichen Gewinns führt.
Bei der Gewerbesteuer bleiben solche Erträge allerdings komplett ohne Berücksichtigung (Schachtelprivileg). Über die bebuchten Konten werden jedoch Kürzungen (Gewinnausschüttung) und Hinzurechnungen (Zinsen aus der Finanzierung) vorgenommen. Leider habe ich bisher keine Möglichkeit gefunden, diese Bereiche in der Gewerbesteuer zu neutralisieren.
Gibt es hier ggfs. noch andere Konten oder muss das Buchungsverhalten umgestellt werden (z.B. getrennte Buchung des steuerpflichtigen Teils der Ausschüttung und des steuerfreien Teils wegen des Teileinkünfteverfahrens)?
Wie geht ihr mit diesem Thema um? Würde mich über ein Feedback freuen.
Hatte den Fall zuletzt 2019 - Ausschüttung in #2615 erfasst. Genau weiss ich es auf die Schnelle nicht mehr - aber ist in der GewSt die Anlage BEG erfasst? Die Kürzung für die GewSt erfolgt zweistufig - Unter Gewerbeertrag (§3 Nr. 40) der Betrag Teileinkünfteverfahren, dann lt. Angaben Anlage BEG - dort ist die gesamte Ausschüttung und unter Zeile 7 (2019) die Bedingungen zu erfassen. Auf den ersten Blick wurde alles per Wertübergabe aus ReWe übernommen.