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Gewerbeabmeldung und Betriebsaufgabe weichen ab

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letzte Antwort am 24.01.2024 09:13:18 von RAHagena
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Diana_82
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 2
503 Mal angesehen

Hallo zusammen,

 

wir haben einen Mandanten, der hat sein Gewerbe bei der Stadt zum 31.12.2023 abgemeldet. 

Uns hat er aber immer gesagt, dass er zum 01.01.2024 die Betriebsaufgabe erklärt.

Dieses Datum haben wir auch im Fragebogen dem FA mitgeteilt. Nun erhalten wir eine Kopie der Gewerbeabmeldung mit dem Datum 31.12.2023.

 

Kann das voneinander abweichen?

 

Danke für eure Hilfe!

RAHagena
Meister
Offline Online
Nachricht 2 von 2
500 Mal angesehen

@Diana_82  schrieb:

Hallo zusammen,

 

wir haben einen Mandanten, der hat sein Gewerbe bei der Stadt zum 31.12.2023 abgemeldet. 

Uns hat er aber immer gesagt, dass er zum 01.01.2024 die Betriebsaufgabe erklärt.

Dieses Datum haben wir auch im Fragebogen dem FA mitgeteilt. Nun erhalten wir eine Kopie der Gewerbeabmeldung mit dem Datum 31.12.2023.

 

Kann das voneinander abweichen?

 

Danke für eure Hilfe!


Ja geht, die Gewerbeabmeldung ist ein ordnungsrechtlicher Vorgang, der mit der steuerlichen Betriebsaufgabe nur "zufällige" Überschneidungen hat. Schöner und einfacher ist es selbstverständlich, wenn es übereinstimmt. 

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letzte Antwort am 24.01.2024 09:13:18 von RAHagena
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